Stuttgarter Sportwagenhersteller Porsche untersagt private Handynutzung im Werk während der Arbeitstätigkeit
Ab dem 1. April 2026 gelten im Werk Zuffenhausen neue Regeln. Was Porsche unterbindet – und warum der Konzern die Vorgaben verschärft.
Ab dem 1. April 2026 gelten im Werk Zuffenhausen neue Regeln. Was Porsche unterbindet – und warum der Konzern die Vorgaben verschärft.
Sich per Whatsapp für den Abend verabreden, Musik über Kopfhörer hören oder Instagram‑Stories anschauen: Für Beschäftigte im Porsche‑Werk Zuffenhausen gelten ab dem 1. April 2026 dafür verschärfte Regeln.
Konkret untersagt der Stuttgarter Sportwagenhersteller seinen Mitarbeitern in der Produktion „die private Handynutzung während der Arbeitstätigkeit sowie das Tragen von In‑Ear‑Geräten“, wie ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt. Letzteres betrifft nach Angaben des Unternehmens nur jene Beschäftigten mit Tätigkeiten, bei denen das Gehör bei Klickgeräuschen besonders gebraucht werde oder wenn jemand einen Gabelstapler fahre.
Die neuen Regeln sollen die Arbeitssicherheit erhöhen. „Ziel ist es insbesondere, Arbeitsunfälle infolge von Unachtsamkeit zu reduzieren und idealerweise zu vermeiden“, erklärt der Sprecher. Handys und In‑Ear‑Kopfhörer dürften weiterhin mitgeführt werden. Eine Pflicht, die Geräte einzuschließen, besteht nicht.
Zur gleichen Zeit tritt auch ein Alkoholverbot, über das unsere Zeitung berichtete, in Kraft. Dieses gilt auf dem gesamten Werksgelände der Porsche AG – jedoch mit Ausnahmen. Beispielsweise dürfe bei Arbeitsjubiläen und Ausständen pro Person ein Glas Sekt (0,1 Liter), Bier (0,33 Liter) oder Radler (0,5 Liter) ausgeschenkt werden. Arbeiten im berauschten Zustand sei indes bereits jetzt schon verboten.