Ein Hausbesitzer aus dem Stuttgarter Süden klagt gegen die Stadt auf die Beseitigung der Mahnmale vor seinem Haus.

Stuttgart - Als der Kölner Künstler Gunter Demnig am 8. Oktober 2010 wieder einmal in den Stuttgarter Süden kam, um dort Stolpersteine zum Gedenken an jüdische Opfer des Nationalsozialismus zu verlegen, traf er auf eine unerwartete Szenerie: Am Haus Hohentwielstraße 146b hing ein Transparent mit der Aufschrift "Wir sind gegen diese Stolpersteine!" Eine Passantin, so erinnert sich Demnig, habe die Verlegung zur Erinnerung an das jüdische Ehepaar Mathilde und Max Henle durch Zwischenrufe massiv gestört. Vor einer Schulklasse der Schickhardt-Realschule sagte der Pfarrer Siegfried Bassler von der Stolperstein-Initiative Süd damals: "Bei Widerständen muss man auch mal hinstehen!"

Jetzt hat die Verlegung dieser beiden Stolpersteine ein juristisches Nachspiel. Zum ersten Male, seitdem Gunter Demnig im Jahr 2003 die ersten der von ihm "erfundenen" kleinen Mahnmale in Stuttgarter Gehwege eingelassen hat, wehrt sich ein Hausbesitzer auf dem Klageweg dagegen.

Verhandlung am Donnerstag


Diethard Erbslöh, der Eigentümer des Hauses Hohentwielstraße 146b, fordert von der Stadt, der der öffentliche Raum gehört, die Herausnahme der beiden Stolpersteine. Am Donnerstag dieser Woche wird der Fall vor dem Amtsgericht an der Hauffstraße verhandelt.

Gegenüber der Stuttgarter Zeitung begründete Diethard Erbslöh, ein Nachfahre der einstigen Hauseigentümer, seine Haltung so: "Dem jüdischen Ehepaar Henle ist bitteres Unrecht widerfahren - aber nicht in unsrem Haus. Beide haben von 1932 bis 1942 als Mieter hier gewohnt und ein gutes Verhältnis zu ihren Vermietern gehabt. Dann sind sie ausgezogen, weil der damalige Sohn des Eigentümers geheiratet hatte und die Wohnung benötigte." Das Ehepaar Henle sei seinerzeit in die Koppentalstraße 3 gezogen und erst von dort aus verschleppt worden. Die Verlegung der Stolpersteine vor seinem Eigentum, so Erbslöh, sei deshalb "historisch falsch und diskriminiert unser Haus".