Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart teilt mit, dass beim bisherigen Verbot der Warenauslage bei Feinkost Fischer eine Lösung gefunden sei. Damit ist auch der Fortbestand des Ladens gesichert.

Die Aufregung und Sorge um Feinkost Fischer, seit 1933 im Westen, war groß. Sogar das Fernsehen schickte ein Team in die Gaussstraße, um sich über den Konflikt mit der Stadt Stuttgart zu informieren. Dabei wollte das Ordnungsamt dem Lebensmittelladen die Konzession entziehen, weil der Betrieb von Vater Manfred auf dessen Sohn Andreas Fischer umgeschrieben wurde. „Man resigniert“, sagte Manuela Fischer am 22. September gegenüber dieser Zeitung, „wenn man nur Prügel zwischen die Beine bekommt, hat man es als Kleiner schwer.“ Damit meinte sie konkret das Verbot der Warenauslage vor dem Laden, die nun plötzlich nicht mehr erlaubt sein sollte. Für die Fischers wäre dies ein gravierender Eingriff in die Wirtschaftlichkeit gewesen. Denn ohne Auslage würden die Kunden vermuten, so Manuela Fischer, der Laden sei geschlossen. Die Stadt selbst nahm zu diesem Zeitpunkt auf eine Anfrage dieser Zeitung keine Stellung zu dem Fall.

 

Nahversorgung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge

Das hat sich geändert. Wohl auch auf Grund der Einsicht, dass es sich bei Feinkost Fischer um den letzten Nahversorger in diesem Gebiet handelt. Die Nahversorgung gehört im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge zur Pflichtaufgabe der Stadt. Das Ordnungsamt lässt daher über die Pressestelle der Stadt ausrichten: „In dem angesprochenen Fall konnte eine gute Lösung gefunden werden. Die bisherige Warenauslage ist weiterhin genehmigungsfähig. Nach weiterer Prüfung darf die Warenauslage gegebenenfalls vergrößert werden. Sofern der Antrag seitens der Betreiber des Geschäfts in den nächsten Tagen eingereicht wird, ist damit zu rechnen, dass die Erlaubnis in den kommenden Wochen erteilt wird.“

Die Verwaltung betont zudem, dass in dem damit befassten Team des Ordnungsamtes serviceorientiert gearbeitet werde. Sollte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Feuergasse) oder der politischen Zielsetzungen (Fußverkehrskonzept) etwas nicht umsetzbar sein, werde im Dialog eine Lösung und ein Kompromiss erarbeitet.