Stuttgarter Verein unter Beobachtung Palästinakomitee ist Fall für Verfassungsschutz

Am 7. Oktober hatte das Palästinakomitee zu einer Demo in Stuttgart aufgerufen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Landesamt hat den Verein als Verdachtsfall eingestuft. Der sieht sich durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022 entlastet.

Der Verein Palästinakomitee Stuttgart e.V. beschäftigt nun auch das Landesamt für Verfassungsschutz. Vergangene Woche hatte sich der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates mit dem Antrag der CDU-Fraktion befasst, der den Ausschluss des Vereins aus dem Forum der Kulturen fordert. Die CDU wirft dem Komitee antisemitische Äußerungen und die Verherrlichung von Terrororganisationen vor.

 

Das Forum der Kulturen wird von der Stadt unterstützt, es ist seit 1998 Dachverband der Migrantenvereine und interkulturellen Einrichtungen Stuttgarts, mehr als 150 Migrantenorganisationen sind ihm angeschlossen. Die Prüfung der weiteren Mitgliedschaft sei nicht abgeschlossen, hatte Forums-Geschäftsführer Rolf Graser den Gemeinderat informiert, aktuell ruhe die Mitgliedschaft des Komitees.

Es gibt Anhaltspunkte

Graser hatte in der Sitzung auch gesagt, dass das Palästinakomitee „bis heute nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird“. Dieser Stand ist überholt. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat am Dienstag eine aktuelle Lageeinschätzung zum Palästinakomitee veröffentlicht. „Seit Kurzem beobachten wir die Gruppierung ebenso wie die Stuttgarter und die Freiburger Ortsgruppe von „Palästina Spricht“, so ein Sprecher des Landesamtes. Die genannten Organisationen würden „inzwischen als Verdachtsfall“ betrachtet. Diese Kategorisierung, für die sich über einen längeren Zeitraum Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen erhärtet haben, gelte seit August.

Amt erreichen viele Anfragen

Auf seiner Homepage beschreibt das Landesamt für Verfassungsschutz sein Vorgehen unter dem Stichwort „Auslandsbezogener Extremismus“. Die Entwicklungen im Nahen Osten würden vom propalästinensischen Spektrum für Veranstaltungen genutzt, auf denen „eindeutig antisemitische Inhalte“ verbreitet würden. „Israel und seine Bürger werden unter anderem dämonisiert, delegitimiert und herabgewürdigt“, so die Verfassungsschützer. Narrativ der beobachteten Gruppierungen sei ein palästinensischer Staat im historischen Westjordanland (Cisjordanien), welches das Gebiet des Staates Israel umfasse. Israel werde als alleiniger Urheber des Konflikts dämonisiert, die Taten der Hamas als Akt des Widerstands porträtiert. Die Hochstufung zum Verdachtsfall wäre spätestens im jährlichen Verfassungsschutzbericht bekannt geworden, er erscheint im Frühjahr 2025. Weil das Landesamt viele Anfragen auch aus dem parlamentarischen Raum erreicht hätten, habe man sich für eine aktuelle Veröffentlichung entschieden.

Aufgabe: Dialog der Kulturen fördern

„Es gab im Forum der Kulturen noch nie eine solche Situation, es gibt keine Regularien und keinen Präzedenzfall dazu“, sagt Geschäftsführer Rolf Graser. Die Einordnung des Verfassungsschutzes sei „für uns neu’“. Man wolle Kontakt zur Behörde und, wie in der Ausschusssitzung angeregt, auch zum Antisemitismusbeauftragten des Landes aufnehmen. Der Ausschluss des Komitees aus dem Dachverband werde weiter geprüft. „Wir werden mit dem Palästinakomitee ein intensives Gespräch führen“, sagt Graser. Aufgabe des Forums sei, den Dialog der Kulturen zu fördern, deshalb wolle man sich um eine Dialogprozess bemühen. „Wir wollen allen Seiten mit Respekt begegnen“, so der Geschäftsführer. Ein Ausschluss aus dem Forum könne möglicherweise einer Radikalisierung Vorschub leisten.

Komitee kündigt juristische Schritte an

„Die Presseerklärung des Landesamtes für Verfassungsschutz beinhaltet für uns Erstaunliches, denn gerade die Vorwürfe gegen das Palästinakomitee sind von wichtigen juristischen Instanzen widerlegt“, so das Komitee auf Anfrage. Es verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) vom 21. April 2022. Darin wird die Stadt Stuttgart dazu verurteilt, die Adresse des Komitees wieder auf die städtische Homepage zu nehmen. Auch antisemitische und antiisraelische Meinungsäußerungen seien „grundsätzlich vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst“, so das VG. An den Aktivitäten des Komitees habe sich seitdem „überhaupt nichts geändert“, so der Verein. Die Einstufung des Landesamtes als Verdachtsfall sei „völlig unbegründet“, man sehe sich daher gezwungen, juristische Schritte dagegen zu unternehmen.

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