Weil ein Stuttgarter seine Freundin mit Bedrohungen und Beleidigungen malträtierte, hat ihn das Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Es ist nicht das erste Mal gewesen, dass der Mann wegen solcher Vorfälle vor Gericht stand.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Vor allem für eine Frau im Saal 104 des Stuttgarter Amtsgerichts hat die Verhandlung am Dienstagmorgen unangenehme Augenblicke gehabt: für die neue Freundin des Angeklagten. Ihr Liebster wurde verurteilt, weil er einer Exfreundin nachgestellt, sie beleidigt und bedroht hatte. Als Zuhörerin erlebte die Partnerin mit, was die Staatsanwaltschaft, die Richterin und der Vertreter der Nebenklage ihrem Auserwählten attestierten: „Sie haben keinerlei Respekt vor Frauen. Wenn man die Vorwürfe liest, könnte man meinen, man habe es mit einem eifersüchtigen, kindischen Teenager zu tun“, sagte der Anwalt des Opfers. „Sie haben eine massives Problem im Umgang mit Frauen und damit, die Rechte anderer Leute zu respektieren“, sagte die Richterin Monika Rudolph. Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. „Die Geduld der Justiz ist am Ende“, gab sie ihm mit auf den Weg. Beim geringsten Fehlverhalten werde sie nicht zögern, die Bewährung zu widerrufen. Die Staatsanwaltschaft hatte 17 Monate gefordert.

 

Die Liste der Vorwürfe umfasst Beleidigungen und massive Bedrohungen der Freundin sowie ihrer Familie. Das Paar hatte sich im Spätherbst 2014 im Internet kennengelernt, die Liaison war im Frühjahr dieses Jahres wieder vorbei. Schon bald hatte der 32-Jährige Stuttgarter das getan, weswegen ihn seit dem Jahr 2011 schon fünf andere Frauen vor Gericht gebracht hatten: Aus Eifersucht fing er an, die Partnerin zu kontrollieren und machte ihr Vorschriften. Er verlangte, sie solle sich von einer Freundin lossagen. Die Frau parierte, eingeschüchtert durch die Drohungen. Auch erpresste er sie mit der Drohung, er würde ihren Eltern oder Arbeitskollegen offenbaren, dass sich die Krankenschwester auch als Showtänzerin verdingte.

Im März konnte die Frau nicht mehr. Sie erreichte vor Gericht ein Kontaktverbot. Dass der Mann nicht nur dieses ignorierte, sondern auch noch nach Zustellung der Anklage für das am Dienstag abgeschlossene Verfahren eine E-Mail an sie schrieb, darüber schüttelten die Verfahrensbeteiligten den Kopf. Der Blick in die Akten der früheren Prozesse zeigte, dass bei den vorausgegangenen Fällen die Geldstrafen offenbar keine abschreckende Wirkung hatten: Er habe kein Problem damit, ihr Säure ins Gesicht zu schütten und ihre Familie umzubringen, damit hatte er eine frühere Freundin eingeschüchtert.

Der 32-Jährige hat sich nun an eine Beratungsstelle gewandt, um ein Antiaggressionstraining zu machen. Seine neue Freundin sei keine, wegen der er wieder im Gericht auftauchen würde, beteuerte er.