Stuttgarter Weihnachtsmarkt Früher Feierabend für Händler strengstens verboten

Verbarrikadierte Stände darf es beim Weihnachtsmarkt während der Öffnungszeiten nicht geben. Foto: Lichtgut//Leif Piechowski

Der städtischen Veranstalterin drohen harte Strafen, sollten die Beschicker die Öffnungszeiten nicht einhalten. Den Druck gibt sie nach unten weiter.

Der Stuttgarter Weihnachtsmarkt ist mit einer stimmungsvollen Veranstaltung im Hof des Alten Schlosses eröffnet worden. Die Stimmung unter vielen Beschickern könnte aber nicht schlechter sein. Sie wurden von der Veranstalterin, der städtischen Tochterfirma in.Stuttgart, mit längeren Öffnungszeiten von Donnerstag (bis 22 Uhr) bis Samstag (bis 22.30 Uhr) gezwungen. Ursprünglich war sogar 23 Uhr festgesetzt worden. Das stellt Händler und ehrenamtliche Organisationen vor personelle Probleme. Der in.Stuttgart-Geschäftsführer Andreas Kroll hat zwar zugesagt, beim Weihnachtsmarkt eine Umfrage zu machen und notfalls im nächsten Jahr wieder zur bisherigen Regelung zurückzukommen. Bei diesem Markt ist aber alles festgezurrt. Es drohen bei Verstößen empfindliche Strafen.

 

Weihnachtsmarkt ist ein Spezialmarkt

Die städtische Pressestelle, teilte mit, der Weihnachtsmarkt werde auf Antrag der in.Stuttgart vom Amt für öffentliche Ordnung nach den Paragrafen der Gewerbeordnung als „Spezialmarkt“ festgesetzt. Die Festsetzung verpflichte die Veranstalterin zur antragsgemäßen Durchführung des Marktes. Dies gelte für die selbst festgelegten Parameter Gegenstand (Warensortiment/Beschicker), Veranstaltungszeit, Öffnungszeiten und Örtlichkeit.

Der Stadt ist wichtig zu betonen, dass mit der gewerberechtlichen Festsetzung Veranstalter und Beschicker von den sogenannten Marktprivilegien profitierten. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Beschicker keiner Reisegewerbekarte bedürfen und ihre Waren entgegen den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes auch sonntags verkaufen dürfen. Diese Privilegierung verpflichte auf der anderen Seite jedoch die Veranstalterin und somit mittelbar auch die einzelnen Beschicker zur festsetzungsgemäßen Durchführung des Markts. Abweichungen, wie etwa unterschiedliche Öffnungszeiten der einzelnen Verkaufsstände, „sind somit nicht zulässig“, teilte die Pressestelle mit.

in.Stuttgart muss Strafen fürchten

Die Veranstalterin in.Stuttgart hat kein Interesse daran, dass Beschicker früher schließen, wenn sie merken, dass kein Umsatz mehr zu erwarten ist. Während nämlich die Händler von den Kontrolleuren des Ordnungsamts mangels Rechtsverhältnis nichts zu befürchten haben, muss die in.Stuttgart Konsequenzen fürchten: „Wird der Markt nicht entsprechend der Festsetzung durchgeführt, kann das Amt für öffentliche Ordnung ein Zwangsgeld festsetzen“, so die Stadtverwaltung. Je nach Verstoß komme auch der Widerruf der Festsetzung in Betracht. in.Stuttgart muss daher sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Ständige Kontrollen sind durch den Sicherheitsdienst gewährleistet. Bei der Beschickerversammlung wurde laut Teilnehmern mit Abmahnung und Platzverbot gedroht.

Die Verunsicherung ist so groß wie die Verärgerung. Nachdem das Streitthema öffentlich geworden war, zeigte die Veranstalterin sich noch großzügig und kündigte öffentlich an, bei vorzeitiger Schließung nicht genau hinsehen zu wollen. Die Projektleiterin hat Teilnehmern zudem per E-Mail versichert: „Sie können, sofern Sie das möchten, donnerstags bis samstags um 21.30 Uhr Ihren Stand zu machen“. Diese Zusage wurde in der vergangenen Woche wieder kassiert.

Verwirrung um Zusagen an Beschicker

Dazu teilt die Stadt mit: „Die gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten.“ Zum Schriftverkehr zwischen der Veranstalterin und Beschickern habe das Amt für öffentliche Ordnung keine Kenntnisse. Gleiches gelte für großzügige Regeln in Kommunen wie etwa Konstanz, wo es Beschickern abends frei steht, Feierabend zu machen. Womöglich seien die Weihnachtsmärkte dort nicht gewerberechtlich festgesetzt worden, so die Verwaltung. Das sei wenig wahrscheinlich, sagt ein Beschicker, denn auch dort müsse der Verkauf am Sonntag genehmigt werden.

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