Der Bundespräsident votiert gegen Aberkennung wegen der Steuerstrafe. Unternehmer Reinhold Würth darf sein Großes Verdienstkreuz behalten.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)
Stuttgart - Der Hohenloher Unternehmer Reinhold Würth (75) darf sein Großes Verdienstkreuz trotz der Bestrafung wegen Steuerhinterziehung behalten. Dies hat Bundespräsident Horst Köhler nach einer fast zwei Jahre dauernden Prüfung entschieden. Das Staatsoberhaupt werde "nicht auf die Entziehung des Verdienstordens hinwirken", sagte ein Sprecher des Bundespräsidialamtes auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung. Zu diesem Ergebnis sei Köhler zum einen "in Abwägung aller Umstände der Tat" gekommen. Zum anderen habe er die Lebensleistung des "Schraubenkönigs", der viele Tausend Arbeitsplätze geschaffen habe, sowie die "außerordentlich großzügige und hochherzige Förderung von Kunst und Kultur" durch Würth berücksichtigt.

Würth hat Strafbefehl akzeptiert - kein Schuldeingeständnis


Grundlage der Entscheidung waren dem Sprecher zufolge "schriftliche und mündliche Mitteilungen" der Landesregierung von Baden-Württemberg. Ob das Stuttgarter Staatsministerium doch noch den Strafbefehl gegen Würth zur Verfügung gestellt hat, ließ er offen. Das Land hatte die Übersendung wegen datenschutzrechtlicher Bedenken verweigert. Dabei stützte es sich auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Würth hatte vor zwei Jahren einen Strafbefehl über 700 Tagessätze wegen Steuerhinterziehung akzeptiert; dies entspricht einer Strafe von bis zu 3,5 Millionen Euro. Die Annahme wollte er jedoch nicht als Schuldeingeständnis gewertet wissen. Er habe sich und dem Unternehmen jahrelange Prozesse ersparen wollen.

Über die Frage, ob Würth seinen Orden behalten darf, hatte es zuletzt lebhafte Diskussionen gegeben. Die Landtags-SPD hatte den Unternehmer aufgefordert, das Verdienstkreuz von sich aus zurückzugeben. Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte ihn in Schutz genommen.