Die Ärzte gaben dem Baby von Frau F. keine Chance. Es kam viel zu früh zur Welt und wog nur 590 Gramm. Doch es hat es geschafft – und darf nach vielen Monaten in der Klinik nun nach Hause.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Frau F. muss einen Zwillingskinderwagen kaufen – aber nicht deshalb, weil sie doppeltes Mutterglück hatte. Ihr Baby kam mit nur viereinhalb Monaten zur Welt und braucht ein Beatmungsgerät, das so groß ist, dass es das zweite Kinderwagenkörbchen ausfüllt. Gerade einmal 590 Gramm hat der Bub gewogen, als er im Januar viel zu früh geboren wurde. „Die Ärzte haben gesagt, dass das Kind nicht überleben wird. Ich habe viel geweint“, sagt die junge Frau. Doch der Kleine ist ein Kämpfer. Er hat es geschafft. Mehr als ein Dreivierteljahr lang lag er in der Uniklinik in Tübingen. Dorthin fährt Frau F. fast täglich. Wenn sie das selbst einmal nicht kann, dann ist eines ihrer Geschwister dort bei dem Baby. Zeitweise hat sie auch im sogenannten Elternhaus der Kinderklinik gewohnt. „Ich kann nachts kaum schlafen“, sagt sie und fügt hinzu: „Es gab Tage, da dachte, ich kann nicht mehr.“

 

Operation am kleinen Herzen

Vor allem als ihr kleiner Sohn am Herzen operiert werden musste und deshalb mit dem Hubschrauber nach Mannheim in die Klinik für Neonatologie geflogen wurde. Nach der OP wurde er künstlich ernährt. Davor konnte er schon selbstständig aus dem Fläschchen trinken. „Er hat alles verlernt“, erklärt die Mutter. Mithilfe einer Logopädin übt er jetzt in Tübingen das Saugen. Über eine Kanüle am Hals ist das Baby an die Beatmungsmaschine angeschlossen, später könnte sich die Atmung allmählich normalisieren. „Wenn wir Glück haben, kann die Kanüle mit drei oder vier Jahren raus“, sagt sie hoffnungsvoll. „Ich habe in Mannheim ein Kind gesehen, das mit Kanüle in den Kindergarten geht.“

Kohleheizung wäre tödlich

Die junge Frau ist wegen der Atemprobleme des Babys kürzlich umgezogen, denn bisher lebte sie in einer Wohnung mit Kohleheizung. Die wäre tödlich für ihren kleinen Sohn. Wenn er jetzt nach Hause zu seiner Mama darf, muss er 24 Stunden beaufsichtigt werden. Für die Nachtwache bezahlt die Krankenkasse eine Schwester.

Trennung vom Vater

Vom Vater des Kindes hat sich Frau F. schon während der Schwangerschaft getrennt. „Ich hatte viel Stress wegen ihm“, weiß sie jetzt, rückblickend. Bis es die Komplikationen gab und sie liegen musste, war sie als Teilzeitkraft im Verkauf tätig. Jetzt muss sie sparsam haushalten. Für die Anschaffung des Zwillingskinderwagens und für einen Kühlschrank fehlt ihr das Geld.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.