Der Rückbau der äußeren Neuhauser Straße im Zusammenhang mit der neuen Südumfahrung ist abgeschlossen. Das hat viele positive Aspekte.

Dass auf den Fildern, wo für gewöhnlich seit Jahrzehnten der Flächenfraß wütet, Acker- und Grünflächen zurückgewonnen werden, ist ein höchst seltenes Ereignis. Am östlichen Ortsrand von Plieningen lässt sich das derzeit jedoch beobachten. Dort breiten sich nun sichtbar neue landwirtschaftliche Flächen aus.

 

Nach der Eröffnung der neuen Südumfahrung im Dezember 2022, war die äußere Neuhauser Straße in Plieningen überflüssig geworden. 500 Meter der alten Landesstraße 1204 wurden deshalb in den vergangenen Monaten zurückgebaut. Anstelle der restlichen etwa 300 Meter Straße, ungefähr vom historischen Wegkreuz bis zum Plieninger Ortsanfang, entstand ein neuer asphaltierter Wirtschaftsweg, deutlich schmaler als die alte Neuhauser Straße.

Das Ziel ist eine Entlastung vom Durchgangsverkehr

Wie die Stadt Stuttgart mitteilte, sind durch den Rückbau der Landstraße am Rand vom Plieningen jetzt 6500 Quadratmeter Ausgleichsflächen in Form von Pflanz- und Saatflächen sowie Platz für 69 Bäume entstanden. Darin enthalten sind 250 Quadratmeter für Sträucher. Neue Ackerfläche entstand in der Größenordnung von 5000 Quadratmetern.

Die Südumfahrung Plieningen und die damit verbundene neue Autobahnanschlussstelle war im vergangenen Jahr eine der größten Maßnahmen im Landesstraßenbau. Mit der Umgehungsstraße sollen Plieningen, Nellingen, Scharnhausen und Neuhausen vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

Die L 1192 soll Gemeindestraße werden

Endgültig abgeschlossen ist das Projekt freilich noch nicht: Denn nach wie vor steht die sogenannte Teileinziehung der Scharnhauser Straße (L 1192) aus. Die Schließung eines Teilstücks der Verbindungsstraße nach Scharnhausen für den allgemeinen Autoverkehr ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Bedingung für die Öffnung der Südumfahrung.

Das Land hatte zuletzt angekündigt, dass die Abstufung der L 1192 zur Gemeindestraße voraussichtlich im Laufe des Jahres vom dafür zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart verfügt werde. Im Anschluss an die Umstufung durch das Land könne die Stadt das Teileinziehungsverfahren mit der Festlegung der künftigen Nutzungen starten, teilte die Stadt auf Anfrage mit.