Die Landespolizeipräsidentin gibt die Suspendierung eines hohen Beamten bekannt. Es geht bei den Vorwürfen um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Gegen einen ranghohen Polizisten im Land läuft ein Disziplinarverfahren. Außerdem sei er von seinem Posten suspendiert worden, teilte das Innenministerium am Dienstagabend mit. Es soll um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Mitarbeiterin des Landespolizeipräsidiums gehen, heißt es in der Mitteilung.

 

Das Polizeipräsidium kündigt an, die Vorwürfe aufzuklären

Bislang laufe noch kein Verfahren. Das Landespolizeipräsidium kündigte an, die Vorwürfe vollumfänglich zu prüfen. Der Beamte könnte, so die Vorwürfe zutreffen, bei den Taten seine Stellung als Amtsträger missbraucht haben, heißt es in der Pressemitteilung des Innenministeriums. Zur Aufklärung sei die Staatsanwaltschaft Stuttgart einbezogen worden. Diese prüfe nun, ob die Vorwürfe zutreffen. Wenn sie genügend Anhaltspunkte habe, werde die Behörde ein Ermittlungsverfahren einleiten, teilte das Innenministerium mit.

Wenn gegen Mitarbeiter der Polizei strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden, ist es üblich, parallel zu den Ermittlungen beziehungsweise der Prüfung der Vorwürfe auch ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Am Ende dieses Verfahrens stehen dann die dienstrechtlichen Konsequenzen für den Beamten oder die Beamtin. Es werde untersucht, ob der Mitarbeiter „gegen seine Dienstpflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verstoßen habe“.

Landespolizeipräsidentin verspricht Aufklärung

Die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz hat sich zu dem Fall geäußert. Sie sagt, die Menschen im Land hätten zurecht ein hohes Vertrauen in die Polizei. „Unsere Beamtinnen und Beamten stehen fest auf dem Boden der Verfassung, sind tagtäglich mit großer Motivation und Professionalität für die Sicherheit in unserem Land im Einsatz und verdienen hierfür unseren Dank und unser Vertrauen“, lobt Hinz. Damit dieses Vertrauen gerechtfertigt sei und auch bewahrt werde, werde mögliches Fehlverhalten innerhalb der Polizei genau beleuchtet. „Wir sorgen mit größtmöglicher Transparenz für Aufklärung“, so die Landespolizeipräsidentin. Sollte sich bewahrheiten, dass ein vorwerfbares Verhalten vorliege, würden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, stellt sie in Aussicht. Das gelte „umso mehr für die Führungsebene der Polizei mit ihrem besonderen Vorbildcharakter“, betont die Landespolizeipräsidentin.