Eine Stuttgarterin verklagt die Stuttgarter Wohnungsbaugesellschaft auf mehr als 9000 Schadenersatz, weil die SWSG ihre Wohnung beim Auszug zu früh habe räumen lassen. Rund 7000 Euro, die sie in einem Schrank noch aufbewahrt habe, seien ihr dabei abhanden gekommen.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Mit einer ungewollten Suchaktion hat für eine Stuttgarterin der Auszug aus einer Wohnung der Stuttgarter Wohnungsbaugesellschaft SWSG geendet: Mit ihrem Lebenspartner durchwühlte die 40-Jährige an der Steigstraße in Rohr am 31. Januar 2013 einen haushohen Schutthaufen – und entdeckte tatsächlich noch einen 500- und einige 20-Euro-Scheine, die ihr gehörten. Der Rest ihres Geldes tauchte aber nicht mehr auf.

 

SWSG hat dem Räumtrupp zu früh grünes Licht gegeben

Mitarbeiter einer Firma hatten die letzten Möbel der Frau kurzerhand aus der Wohnung geschafft. Darunter auch einen Schrank, in dem fast 7000 Euro der Stuttgarterin waren. Wenn sie, wie ursprünglich vereinbart, nur wenige Stunden später angerückt wären, wäre alles in der neuen Wohnung der Frau gewesen. Fatal war, dass die SWSG versehentlich dem Räumtrupp zu früh grünes Licht gegeben hatte.

Unter den weggeworfenen Sachen der Frau war neben Kleidung und Schmuck auch ein Schrank, in dem sie auf ungewöhnliche Art ihr Barvermögen aufbewahrt hatte: Laut Angaben der Frau steckten dort in mehren Umschlägen insgesamt 6944 Euro. Jetzt fordert sie von der SWSG aber auch Schadenersatz für ihr Mobiliar, Zinsen und ihre Anwaltskosten: insgesamt sind es 9200 Euro.

Die SWSG räumt Fehler ein, zweifelt aber an der Schadenshöhe

Die Wohnungsbaugesellschaft räumt über ihren Anwalt in einem zurzeit laufenden Zivilprozess am Amtsgericht ein, dass das Okay der SWSG zu früh gekommen sei. Mit der Schadenshöhe ist man aber nicht einverstanden. Hier liege die Beweislast bei der 40-Jährigen. Deren Freund sagte als Zeuge aus, dass seine Partnerin einen „Zahlentick“ habe. Er wisse aber nicht, wie viel Geld genau in den Umschlägen steckte. Martin Ludwig, der Anwalt der Frau, berichtet zudem davon, dass die Frau den Banken wegen der Finanzkrise nicht mehr vertraue und ihren Lohn gleich abhebe. Ihre Geschäfte wickelte sie nur bar ab. An den Monatsenden steckt sie den jeweiligen Rest in einen Umschlag – der Frau seien zwölf Geldumschläge abhandengekommen.

Kündigungen wegen Neubauprojekt „Rohrer Höhe“

Mehrere Dutzend Bewohner hatten Ende 2012 und Anfang 2013 die zweistöckigen Wohnblocks verlassen müssen. Petra S. zählte zu den letzten Mietern, die die in die Jahre gekommenen Gebäude räumten. Die SWSG erstellt auf dem 0,7 Hektar großen Gelände seit vorigen Sommer das Wohnbauprojekt „Rohrer Höhe“. Die 50 Mietwohnungen, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sind im Herbst bezugsfertig.

Die 40-Jährige hat indes kein Interesse daran, in eine der neuen Wohnungen zu ziehen. Sie lebt nun mit ihrem Partner zusammen – und verfährt weiterhin mit der Methode, das restliche Geld Monat für Monat in Umschläge zu verpacken.

Richterin spricht Urteil gegebenenfalls Mitte Mai

Die Richterin gab den Prozessbeteiligten mit auf den Weg, sich gütlich zu einigen. Sie nannte als möglichen Schadenersatz 2000 Euro. Wenn sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen können, spricht die Richterin Mitte Mai das Urteil.