In einer Pressemitteilung der Mieterinitiative Hallschlag heißt es, die Betriebskosten seien zu hoch und die SWSG rechne in sehr vielen Fällen zuungunsten der Mieter falsch ab. Die SWSG weist diese Vorwürfe zurück.

Bad Cannstatt - Die Mieterinitiative Hallschlag übt Kritik an der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG). In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung heißt es, die Betriebskosten seien zu hoch und die SWSG rechne in sehr vielen Fällen zuungunsten der Mieter falsch ab. Die SWSG weist diese Vorwürfe zurück. Außerdem erklärt SWSG-Sprecher Peter Schwab, dass es bereits einen Termin mit den Mietern gegeben habe, bei dem diese die Belege für die Abrechnung 2013 einsehen konnten. Das Wohnungsunternehmen habe alle Fragen erschöpfend beantworten können, so Schwab. Bei der Mieterinitiative klingt das allerdings ganz anders. Diese erklärt auf Nachfrage, dass sie die Belege zurzeit prüfe, es aber nach wie vor strittige Fragen gebe.

 

Nachzahlungen von bis zu 1900 Euro

Um welche Vorwürfe es sich konkret handelt, erläutert Horst Breit von der Mieterinitiative. Müllgebühren, Grundsteuer oder Reinigungskosten seien selbst in benachbarten Wohnkomplexen sehr unterschiedlich. Das könnten die Mieter nicht nachvollziehen. Zudem beinhalte die Abrechnung 2013 für die Häuser Düsseldorfer-Straße 44-64 ein halbes Dutzend Fehler. Die Mieter würden unter anderem die Grundsteuer kritisieren, die sich gegenüber 2012 und 2011 um das Fünffache erhöht habe. Auch die Kosten für den Winterdienst seien deutlich höher als in den Vorjahren. Den Bewohnern des Hauses Im Hallschlag 12 wurden laut Breit Kosten für Gartenarbeiten in Rechnung gestellt, obwohl es sich bei der Grünfläche zu dieser Zeit um eine Baustelle gehandelt habe.

Auch die Heizkosten sorgen für Ärger. Laut Breit fordert die SWSG von einigen Mietern Nachzahlungen von bis zu 1900 Euro. Besonders betroffen seien die Bewohner der energetisch sanierten Wohnblöcke an der Bottroper Straße. Die SWSG habe den Mietern Energieeinsparung von bis zu 45 Prozent und die Begrenzung der Erhöhung der Warmmiete auf 20 Prozent versprochen, beides werde nicht eingehalten. Viele Mieter würden stattdessen darüber klagen, dass sie nach der Sanierung höhere Heizkosten hätten als vorher. Breit betont, dass die Nachzahlungen für einige Mieter existenzbedrohend seien. Er schildert den Fall einer älteren Frau, die mehrere hundert Euro nachzahlen muss. Sie habe Einsicht in die Unterlagen verlangt. Die SWSG habe mit den Heizkostenabrechnungen aber ein externes Unternehmen beauftragt und der Dame erklärt, dass die Messungen dieser Firma computergestützt und deshalb nicht fehlerhaft sein könnten. Falls die Mieterin dennoch auf eine Überprüfung bestehe, werde ihr das von der beauftragten Firma mit 150 Euro in Rechnung gestellt, erzählt Breit. Er kritisiert nicht nur, dass die SWSG den Mietern keine Überprüfungsmöglichkeiten zugesteht, er sagt auch: „Ich möchte als Mieter nicht als Wirtschaftsprüfer fungieren.“ Die Mieterinitiative fordert eine Kontrollinstanz bei der SWSG, die die Abrechnungen überprüft.

Nutzerverhalten sei der Schlüsselbegriff

Die SWSG weist die Vorwürfe zurück. Immer wieder habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die SWSG mit ihrer transparenten und richtigen Abrechnungspraxis trotz laut vorgebrachter Pauschalkritik Einzelner keinen Grund zur Beschwerde oder gar Klage biete. Das Wohnungsunternehmen erklärt schriftlich: „Unseren Mietern ermöglichen wir selbstverständlich die Einsicht in die Unterlagen, die zur Berechnung der Nebenkosten geführt haben.“ Zum Thema Transparenz der Heiz- und Wasserkosten heißt es: Die Mieter seien jederzeit in der Lage, ihren Verbrauch an ihren Messgeräten in der Wohnung selbst abzulesen. „Die Daten werden per Funk abgelesen“, sagt SWSG-Sprecher Schwab. Die übermittelten Daten seien Grundlage der Abrechnung und könnten selbstverständlich eingesehen werden. Dass die Müllgebühren in den Wohnkomplexen teils sehr unterschiedlich sind, begründet die SWSG so: „Die Höhe ist vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängig, zum Beispiel, ob der Müll auch sauber getrennt wird.“ Nutzerverhalten sei auch ein Schlüsselbegriff beim Thema Reinigungskosten. Diese würden je nach tatsächlichem Aufwand und vereinbarter Leistung schwanken. Zu den unterschiedlichen Grundsteuer-Beträgen erklärt das Wohnungsunternehmen, die Stadt habe die Steuern für einen Teil des Bestands 2013 neu festgesetzt, weil sich ihre Bewertungsgrundlage nach der Modernisierung geändert habe. Den Vorwurf, dass Grünpflegearbeiten trotz einer Baustelle in Rechnung gestellt wurden, weist die SWSG zurück: „Auch wenn die Behauptung der Falschberechnung nun öffentlich erhoben wird, bleibt es für die SWSG dabei: Sie hat richtig abgerechnet.“ Zum Thema Nachzahlung erklärt das Unternehmen, dass viele Mieter für 2013 relativ niedrige Nebenkosten-Vorauszahlungen geleistet hätten. Die Grundlage für die Vorauszahlungen seien die tatsächlichen Nebenkosten für das Jahr 2011 gewesen, die insgesamt recht niedrig ausgefallen seien. 2013 sei jedoch ein vergleichsweise kaltes Jahr gewesen. Wegen niedriger Vorauszahlungen und kalter Witterung seien Nachforderungen aufgelaufen. Zudem betont die SWSG, es habe keine Versprechungen bezüglich einer Begrenzung der Warmmiete abgegeben. Allerdings schaffe man an der Bottroper Straße dank der energetischen Modernisierung die Voraussetzungen dafür, dass ihre Mieter wenig heizen müssten.