Aufgrund eines Wartungsfehlers haben SWSG-Mieter in Stuttgart-Fasanenhof nur sehr kurz von der Warmwasseraufbereitung profitiert. Nun werden Forderungen nach einer Entschädigung laut.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Fasanenhof - Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) hat von 2007 bis 2009 ihre Gebäude an der Markus-Schleicher-Straße 2-12, am Kreisauer Weg 5-7 und an der Graf-von Galen-Straße 8-16 saniert. Damals hat das Unternehmen auch auf den Dächern Solarthermieanlagen installiert. Die Anlagen sollten der Wassererwärmung dienen. Doch sie funktionieren nicht – und das schon seit Jahren.

 

Horst Fleischmann ist Mitglied im Mieterbeirat und schreibt: „Bei Durchsicht der Verbrauchswerte ist uns aufgefallen, dass die Wohneinheiten einen sehr hohen Gasverbrauch haben, der für so eine kombinierte Warmwasseraufbereitung nicht normal ist.“ Er habe im Mai 2016 der SWSG geschrieben. Die Antwort der SWSG von damals: „Nach interner Prüfung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass sich die Solaranlage in einem nicht voll funktionsfähigen Zustand befindet.“

Mieterversammlung im April

Im Oktober 2016 gab es einen Vor-Ort-Termin mit Vertretern der SWSG. Damals sei ihm mitgeteilt worden, dass zwei der Solarthermieanlagen noch nie funktioniert hätten, und die dritte nur kurz. „In diesem Gespräch wurde mir auch mitgeteilt, dass für die Mieter keine Mehrkosten entstanden sind. Dieser Aussage habe ich widersprochen, denn ich bin der Auffassung, dass den Mietern durch die nicht funktionsfähige Solarthermieanlage ein Schaden entstanden ist. Denn wenn die Solarthermieanlage funktioniert hätte, wäre der Gasverbrauch geringer gewesen, und die Mieter hätten somit geringere Gaskosten gehabt“, argumentiert Fleischmann.

Er hat den SWSG-Aufsichtsräten geschrieben und sie zur Stellungnahme aufgefordert. Und er hat eine Mieterversammlung organisiert. Der Termin war Ende April. Fleischmann fordert, dass die SWSG die Mieter entschädigt. Und er möchte wissen, wie die Anlagen finanziert wurden. „Wenn aus öffentlichen Geldern, dann wäre dies Subventionsbetrug“, so sein Vorwurf.

SWSG hat Fördervoraussetzungen erfüllt

Dem widerspricht Peter Schwab deutlich: „Die Modernisierung wurde mit Eigenkapital und Hypothekendarlehen finanziert. Für einen Teil wurden Modernisierungsdarlehen der KfW-Bank in Anspruch genommen“, schreibt der Pressesprecher der SWSG in einer Stellungnahme und ergänzt: „Die Anlagen haben bei Inbetriebnahme funktioniert.“ Sie hätten erst nach und nach ihre Funktion eingebüßt. „Gleichwohl hatte die SWSG die Fördervoraussetzungen erfüllt“, so Schwab.

Das Problem sei gewesen, dass sich die Solarflüssigkeit in den Sommermonaten sehr schnell erwärmt habe und verdampft sei. „Vercracken“ heißt das im Fachjargon. „Diese Situation ist durch einen Wartungsfehler eingetreten, der zunächst unbemerkt blieb“, räumt Schwab ein. Erst im Juli 2015 habe ein aufmerksamer Mieter die SWSG darüber informiert. „Leider ließen sich die Solaranalgen nicht mehr reparieren“, sagt Schwab. Die SWSG habe mittlerweile neue Anlagen konzipiert. Von Juni an werden diese eingebaut. Die Arbeiten dauern voraussichtlich acht Wochen.

Gutschrift aus „Kulanzgründen“

Eine Entschädigung für die Mieter, wie von Fleischmann gefordert, gibt es nicht. Die Mieter haben darauf keinen Anspruch, sagt Schwab, weil eine Heizleistung durch eine Solarthermieanlage im Mietvertrag nicht festgeschrieben sei. Obendrein seien die Kosten für die Anlage den Mietern nie mit dem Mietpreis in Rechnung gestellt worden. Nachbargebäude ohne Anlage hatten beim damaligen Bezug dieselben Quadratmeterpreise. Der Einbau der neuen Anlage werde den Mietern ebenso wenig in Rechnung gestellt, schreibt Schwab. Und weiter heißt es: „Gleichwohl bedauert die SWSG, dass Energieeinsparpotenziale nicht gehoben wurden. Daher bietet die SWSG ihren Mietern aus Kulanzgründen eine anteilige Gutschrift an in Höhe von 12 000 Euro.“

Zu der jüngsten Mieterversammlung hat die SWSG ihre ganz eigene Meinung: „Nach unserer Einschätzung war dies keine Veranstaltung des Mieterbeirats, wie auf der Einladung angekündigt, sondern der Mieterinitiative, weil deren Vertreter und nicht die des Mieterbeirats die Versammlung geführt haben.“ Der Mieterbeirat sei ein gewähltes und damit legitimiertes Selbstverwaltungsorgan zur Vermittlung zwischen den Mietern und der SWSG. Daneben gibt es noch eine selbst ernannte Mieterinitiative. „Wir bedauern, dass die Mieterinitiative mittlerweile den guten Ruf des Mieterbeirats für ihre Veranstaltungen missbraucht und nicht mehr unter eignem Namen auftritt“, schreibt Schwab.