Das Verkaufsverbot für den iPad-Rivalen „Samsung Galaxy Tab 10.1“ bleibt weiterhin bestehen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden.

Düsseldorf - Das Verkaufsverbot für den iPad-Rivalen „Samsung Galaxy Tab 10.1“ bleibt in Deutschland weiterhin bestehen. Das Düsseldorfer Landgericht ließ am Donnerstag nach einer mündlichen Verhandlung des Plagiatsstreits die einstweilige Verfügung in Kraft, die Samsung den Verkauf des Tablet-PCs untersagt.

 

Das Gericht sieht nach den Worten der Vorsitzenden Richterin Johanna Brückner-Hoffmann deutliche Hinweise dafür, dass die Koreaner Markenrechte des iPad-Herstellers Apple verletzt haben. Zwar gebe es in der Gestaltung der Geräte Unterschiede im Detail, der Gesamteindruck stimme aber überein.

Apple hatte bereits vor einigen Wochen bei dem Düsseldorfer Gericht eine einstweilige Verfügung mit einem Verkaufsverbot für das „Galaxy-Tab“ erwirkt. Sie galt zunächst europaweit, wurde dann aber vom Gericht auf Deutschland beschränkt. Die Kammer beabsichtige die Verfügung aufrechtzuerhalten, sagte die Richterin am Ende des Verfahrens.

Das kalifornische Unternehmen wirft Samsung vor, bei der Gestaltung des „Galaxy Tab 10.1“ das iPad 2 kopiert zu haben. Samsung habe versucht, den guten Ruf des über „Kultstatus“ verfügenden iPad zu nutzen und dessen Design geradezu „sklavisch“ nachgeahmt. Kein anderer Wettbewerber sei mit seinem Produkt „so nah dran“ am Apple-Original, sagte ein Rechtsvertreter des US-Konzerns in Düsseldorf.

Samsung verweist auf technische Notwendigkeiten

Samsung wies die Plagiatsvorwürfe allerdings vor Gericht entschieden zurück. Der Rechtsanwalt des Konzerns betonte, viele der von Apple monierten Übereinstimmungen seien rein technisch bedingt. Das gelte etwa für den Bildschirm auf der Vorderseite, den schmalen Rahmen und die abgerundeten Ecken der Geräte. „Es kann nicht sein, dass Apple - nur weil sie die Ersten waren - beanspruchen kann, dass andere technisch unsinnige Lösungen wählen.“ Apple habe Angst vor dem „Galaxy-Tab“, „weil es dem eigenen Produkt überlegen ist“, sagte der Samsung-Anwalt. Er verwies auch darauf, dass ein niederländisches Gericht erst in dieser Woche eine Geschmacksmusterverletzung verneint habe.

Die Düsseldorfer Zivilkammer will ihre endgültige Entscheidung am 9. September verkünden.

Prozesse weltweit

Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich die Konzerne derzeit weltweit mit Prozessen. Während Apple Samsung des Plagiats beschuldigt, wirft der koreanische Konzern dem kalifornischen Unternehmen im Gegenzug eine Vielzahl von Patentverletzungen vor.

Apple hatte mit der Entwicklung des iPhones und des iPads in den vergangenen Jahren zunächst den Smartphone-Markt und dann den Markt für Kleincomputer revolutioniert. Seitdem bemühen sich die Konkurrenten, den Vorsprung der Kalifornier einzuholen, während Apple seine führende Position nicht nur durch Neuentwicklungen, sondern auch zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen zu verteidigen sucht.