Stuttgart - Bei Marco (Name geändert) ist es erst mal gar nicht gut gelaufen: Dem jungen Mann wurde von drei 17- und 18-jährigen Bekannten brutal gegen den Kopf getreten – weil er angeblich das Gerücht in die Welt gesetzt haben soll, diese seien Angsthasen. Marco schleppte sich nach Hause. Als seine Mutter am nächsten Morgen sah, wie er zugerichtet worden war, rief sie sofort einen Krankenwagen und zeigte die Jugendlichen an. „Das sind keine Menschen, sondern Tiere“, meinte sie. Täter-Opfer-Ausgleich? Nein, sagte Marcos Mutter. Zunächst. So ein Fall zählt inzwischen zu den Klassikern bei der Schlichtungsstelle Täter-Opfer-Ausgleich im Stuttgarter Jugendamt. Gefährliche und einfache Körperverletzung sind die mit Abstand häufigsten Delikte, mit denen sich diese Einrichtung im Rahmen von Jugendstrafverfahren befasst.
Wiedergutmachung kann auch in Form von Arbeitsstunden erfolgen
Vor 30 Jahren war Stuttgart eine der ersten Kommunen bundesweit, bei denen sich das Jugendamt für einen Täter-Opfer-Ausgleich engagiert hatte – erst ein Jahr später sei dies im Jugendstrafrecht verankert worden, das allgemeine Strafrecht folgte erst 1999, berichtet die Jugendamtschefin Susanne Heynen anlässlich des „runden Geburtstags“ ihrer Schlichtungsstelle. Und sie verweist auf eine Erfolgsbilanz: In den 30 Jahren hätten die Mediatoren mit mehr als 6500 Tätern und 5000 Opfern gearbeitet. In rund 70 Prozent aller Fälle sei es zu einer Einigung gekommen. Dabei würden jährlich zwischen 15 000 und 30 000 Euro an Wiedergutmachungszahlungen vermittelt. Manchmal erfolge die Wiedergutmachung auch in Form von Arbeitsstunden für das Opfer.
Eine Einigung könne auch indirekt oder schriftlich erfolgen, ergänzt der Mediator Wolfgang Schlupp-Hauck: „Die Lösung kann ganz unterschiedlich aussehen – von einer Entschuldigung bis zu einer Schmerzensgeldvereinbarung, von einer gemeinsamen Unternehmung bis hin zu einer Unterlassungserklärung kann alles dabei sein.“ Der Vorteil des Täter-Opfer-Ausgleichs bestehe auch darin, „dass wir ihn zu jedem Verfahrenszeitpunkt einsetzen können“, sagt Daniela Kundt, die die Dienststelle Ambulante Maßnahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren leitet. Und die Auseinandersetzung der Jugendlichen mit dem Geschehenen sei auf diese Weise intensiver als mittels klassischer Sozialarbeit.
Bei der Schlichtung wird schon mal gebrüllt
Allerdings sei es oft ein langer und harter Prozess, bis alle soweit seien. „Da fließen Tränen. Da wird auch mal gebrüllt“, berichtet Klaudia Dietewich, eine ehemalige Mediatorin der ersten Stunde. Aber sie sagt auch: „Für mich war der Täter-Opfer-Ausgleich das Beglückendste, was man in der Sozialarbeit machen kann.“ Und vor allem: „Erstmals ging es damals auch um die Opfer – die Justiz kümmert sich nur um die Täter.“ Oft sei es am Ende für beide Seiten ein Gefühl großer Befreiung. Dietewichs Kollegin Jasmina Wiehe ergänzt: „Die meisten Fälle kriegen wir über die Staatsanwaltschaft.“ Aber dann fühle man erst mal vor, was die Person im Rahmen einer Schlichtung brauchen könnte.
In Marcos Fall habe das Vorgespräch zweieinhalb Monate gebraucht. Zur eigentlichen Mediation kam Marco nicht mit, sondern nur die drei Täter und Marcos Mutter. Dieser sei es dann doch ein Anliegen gewesen, den Jugendlichen mitzuteilen, was der Vorfall mit ihr gemacht habe. Und dass es Mütter gebe, die sich um ihre Kinder kümmern.
Im Verlauf des Gesprächs sei dann schließlich der erste Jugendliche aufgestanden, habe Marcos Mutter die Hand gegeben, sich entschuldigt und gesagt: „Ich habe das unterschätzt.“ Auch die anderen Jugendlichen zeigten sich reuig. Man einigte sich auf ein Schmerzensgeld. 1080 Euro, 360 von jedem der Drei. „Das Geld ging vor Fristende ein“, berichtet Jasmina Wiehe.
Ein entsprechender Bericht ging an die Staatsanwaltschaft es sei nicht zur Gerichtsverhandlung gekommen, die Jugendlichen bekamen auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Marco habe keinen Kontakt mehr mit den Jugendlichen gewollt, diese versprachen der Mutter, sich dran zu halten. Marcos Mutter verzichtete auf eine Zivilklage.