In Dresden wird am Tag der Deutschen Einheit Kritik an der Polizei und ihrem Verhalten laut. Diese reagiert mit einer Stellungnahme.

Dresden - Nach den Einheitsfeiern in Dresden hat die sächsische Polizei eine ungewöhnliche Erklärung zu ihrem Einsatz veröffentlicht. Sie reagierte damit auf die Vorfälle am Rande der Feierlichkeiten am Montag. Dabei hatten Hunderte Demonstranten, vor allem Anhänger der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Bundespräsident Joachim Gauck und andere Gäste angepöbelt. Am Nachmittag wünschte ein Polizeiführer Pegida-Anhängern nach Verlesung von Demonstrationsauflagen einen „erfolgreichen Tag“. Kurz darauf veröffentlichte die sächsische Polizei auf ihrer Internetseite folgende Fragen und Antworten:

 

„Warum wurde die Störungsaktion vor der Frauenkirche zugelassen bzw. nicht beendet?

Die Personen vor der Frauenkirche haben wir in Abstimmung mit der Stadt als verantwortliche Versammlungsbehörde als Versammlung angesehen. (Ein Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen.) Von den Personen ging keine Gefahr für Ablauf und Sicherheit der Protokollveranstaltungen aus. Die verbalen Äußerungen bzw. die Trillerpfeifen werten wir als Form der Meinungsäußerung. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam mit der Stadt entschieden, nicht einzugreifen.

Warum wurde das auf vielen Bildern zu sehende Schild mit dem Goebbels-Zitat zwar bei einer Kontrolle gesehen, aber nicht beschlagnahmt?

Hier gibt es den Liveticker aus Dresden zum Nachlesen

Das benannte Schild ist uns bekannt. Eine strafrechtliche Relevanz kann derzeit nicht festgestellt werden.

Und warum wurden hunderte Trillerpfeifen „zugelassen“, obwohl diese laut Verhaltensregelung/Kodex anlässlich der Veranstaltungen in Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit nicht zulässig sind?

Der Verhaltenskodex unterscheidet zwischen Bitten an die Besucher und Verboten. Er ist eher eine Art Selbstverpflichtung der Besucher und sieht keine Sanktionen vor. Die Personen befanden sich weder im Sicherheits- noch im Zuschauerbereich, sondern im generell für jedermann öffentlichen Festgelände. Ein Verbot für Trillerpfeifen, straf- oder ordnungsrechtlich, gibt es nicht.

Stimmt es, dass die Polizei den Teilnehmern der Pegida-Demonstration „einen erfolgreichen Tag“ gewünscht hat?

Die Polizei ist im Einsatz ein Garant für Neutralität. Der Auflagenbescheid musste durch uns über den Lautsprecherwagen verlesen werden, um die Kenntnisnahme dieser durch alle Demonstrationsteilnehmer sicherzustellen. Dies war aufgrund eines technischen Defekts beim Veranstalter notwendig. Die Äußerung am Ende entspricht nicht unserer Philosophie und wird einer Überprüfung unterzogen.“