Während man anderswo in Deutschland noch sehnsüchtig darauf wartet, darf man es in Stuttgart wieder: Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, darf zum Tanz ohne Masken bitten.

Stuttgart - Noch warten sie, die Clubbetreiber. Auf ihre Genehmigungen. 17 Monate hatten die Diskotheken und Clubs geschlossen, am Wochenende könnten sie zumindest ein wenig zur Normalität zurückkehren und zum Tanzen ohne Masken bitten. So das Stuttgarter Gesundheitsamt die Genehmigungen rechtzeitig erteilt.

 

Auch Femke Bürkle von der Bar Romantica in der Innenstadt wartet noch. Am Montag hat sie die notwendigen Schriftstücke eingereicht, der DJ ist gebucht, das Personal im Wartestand. „Wir sitzen wie auf heißen Kohlen“, sagt sie, „und hoffen, dass es für dieses Wochenende reicht.“ Die Voraussetzungen erfüllt die Bar Romantica für den Betrieb und das Zulassen von Geimpften, Genesenen und Getesteten – alleine, amtlich beglaubigt muss es noch werden.

Was braucht es für Voraussetzungen?

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat mit dem Gesundheitsministerium des Landes ein Muster-Hygienekonzept ausgearbeitet. Allerdings brauchen alle Clubs für das maskenlose Tanzen eine Genehmigung des jeweiligen Gesundheitsamts. Wichtig ist dabei die Belüftung des jeweiligen Clubs. Betriebe, die mit ihrer Lüftungsanlage eine Frischluftzufuhr von mindestens 40 Kubikmetern pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen unter Beachtung der 3G-Regel bei voller Kapazität öffnen und Tanzen ohne Masken erlauben. Als Testnachweis gelten nur höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests.

Bei weniger starken Lüftungsanlagen dürfen höchstens 70 Prozent der sonst zulässigen Gästezahl in den Club kommen – und nur, wenn die Besucher geimpft oder genesen sind. Clubs ohne Lüftungsanlagen müssen als Ersatz Luftreiniger einsetzen.

„Die Regelungen sind infektiologisch vertretbar und bieten den Clubs klare Kriterien für die Öffnung“, sagt der Amtschef des Landesgesundheitsministeriums, Uwe Lahl. „Jetzt liegt es an den Clubs, die Konzepte vor Ort umzusetzen.“ Der Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt betont, es gebe „jetzt endlich eine echte Öffnungsperspektive, die den Clubs und Diskotheken im Land einen wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsbetrieb ermöglicht“. Mit den Lockerungen gehe Baden-Württemberg weiter als andere Bundesländer. Auch die Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg lobt die Lockerungen. „Da sind wir weiter als die Partymetropolen Berlin und Hamburg“, sagt Sprecher Simon Waldenspuhl. Dass die Regelung nicht an Inzidenzwerte gebunden sei, sei besonders wichtig.

Auch das Club Kollektiv, der Interessenverband der Veranstalter und Clubs Stuttgarts, freut sich, „dass es endlich wieder eine Perspektive für alle gibt“.

Endlich darf man unter Deck

Der Clubbetrieb soll an diesem Wochenende auch auf dem Schiff „Fridas Pier“ starten. Seit vier Jahren liegt es an der alten Kohlenverladestelle Gaisburg, die Bar auf dem Oberdeck immerhin konnten sie betreiben. Nun soll es aber richtig losgehen, sagt Benjamin Kieninger, einer der Macher, „wir feiern sozusagen Eröffnung“. Man habe alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft, unter Deck zum Tanzen dürfen allerdings nur Genesene und Geimpfte.

Damit diese Gruppe wächst, ist am Sonntag auch ein mehrköpfiges Impfteam des Robert-Bosch-Krankenhauses von 16 bis 21 Uhr an Bord. „Gerade für unsere Branche ist doch wichtig, dass so viele Menschen wie möglich geimpft sind“, sagt Kieninger, „darauf wollen wir unsere Gäste aufmerksam machen und mithelfen, sofern es in unserer Macht steht.“ Auf die Genehmigung wartet er allerdings auch noch.

Der Stadt liegen derzeit neun Anträge von Clubs und Diskotheken auf Öffnung vor, teilt die Pressestelle mit. „Für die Genehmigung laufen noch Absprachen mit dem Sozialministerium“, heißt es weiter. Es braucht also noch Geduld.