Tanzverbot an Allerheiligen Ein Staat, der für Vielfalt steht, darf das Tanzen nicht verbieten
Das Tanzverbot an stillen Feiertagen ist Symbolpolitik und zeigt die geringe Wertschätzung der Politik für Clubkultur, meint unsere Autorin.
Das Tanzverbot an stillen Feiertagen ist Symbolpolitik und zeigt die geringe Wertschätzung der Politik für Clubkultur, meint unsere Autorin.
Nur rund 53 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg gehören einer der beiden großen Kirchen an. Im Umkehrschluss heißt das: Fast die Hälfte der Bevölkerung hier hat mit den christlichen Religionen nichts zu tun, und ihre Zahl wächst stetig.
Da stellt sich schon die Frage, warum der Staat das Tanzen in Clubs auf Basis alter religiöser Normen untersagen darf. Steht doch die Trennung von Kirche und Staat im Grundgesetz. Dort ist klar geregelt, dass der Staat keine Religion bevorzugen oder benachteiligen darf. Doch genau das passiert beim Tanzverbot, da es rein auf christlicher Tradition beruht – für Nichtchristliche, aber im Grunde auch für diese, ist das ein Eingriff in die persönliche Freiheit.
Dabei stören in Clubs tanzende Menschen niemanden konkret. Das Tanzverbot sorgt auch nicht zwangsläufig für die Stille oder Besinnlichkeit, die es eigentlich bewirken soll. Denn anderswo darf trotzdem Alkohol getrunken und laute Musik gehört werden. Wo ist da die Logik? Auch die Verbotszeiten sind reine Symbolpolitik, weil in diesen Stunden sowieso kaum Tanzveranstaltungen stattfinden: Fällt Allerheiligen auf einen Montag bis Freitag, gilt das Tanzverbot von 3 bis 24 Uhr, an einem Samstag oder Sonntag von 5 bis 24 Uhr.
Vor allem bei Jüngeren, die sich von der Gesellschaft zu Recht mehr Freiheit erwarten, sorgt das Tanzverbot daher für Verwirrung und Unverständnis. Doch eigentlich stehen die verschiedenen Kulturbedürfnisse nicht im Widerspruch zueinander: Ob wild zappelnd auf dem Dancefloor oder in stillem Gebet versunken – wer gedenken will, soll das tun können, wer tanzen will, ebenso.
Aber es geht ja nicht nur ums Tanzen an sich als privates Vergnügen: Für die Clubszene bringt das Tanzverbot handfeste wirtschaftliche Nachteile mit sich –auch wenn es nur einige Stunden betrifft. Das gilt besonders, wenn es, wie dieses Jahr an Allerheiligen, auf ein Wochenende fällt.
Nicht nur Clubbetreibende müssen Verluste ertragen, sondern auch Barkeeper, Türsteherinnen und DJs. Häufig sind das junge Menschen, die ganz besonders auf ihr Einkommen angewiesen sind. Das Tanzverbot trifft somit einen ohnehin angeschlagenen Sektor, der mit sinkenden Besuchszahlen und steigenden Kosten zu kämpfen hat.
Während also die Staatsoper am Abend von Allerheiligen „Sancta“ mit nackten Nonnen auf Rollschuhen inszeniert, dürfen Clubs aufgrund religiöser Tradition nicht öffnen. Die politische Botschaft ist klar: „Hochkultur“ gilt als schützenswert, Subkultur als störend. Wie wenig die kulturelle Bedeutung von Clubs vom Staat anerkannt wird, zeigen strenge Auflagen, geringe Fördermittel, die Verdrängung aus den Innenstädten durch steigende Mieten – und eben das fortbestehende Tanzverbot. Doch Clubs sind weit mehr als Orte des Feierns: Sie sind soziale Räume, kreative Bühnen und interkulturelle Treffpunkte.
Das Tanzverbot ist daher mehr als eine Regelung für ein paar Feiertage. Es ist ein Spiegel für eine Kulturpolitik, die in überkommenen Kategorien denkt. Wenn der Staat wirklich für kulturelle Vielfalt und Werte steht, sollte er nicht das Tanzen verbieten – sondern lieber denjenigen zuhören, deren Kultur sowieso schon bedroht ist.