Auch an diesem Karfreitag bleibt das Tanzen verboten: Die hessische Piratenpartei ist mit ihrem Antrag in Karlsruhe gescheitert - aus formalen Gründen.

Frankfurt/Karlsruhe - Hessische Mitglieder der Piratenpartei sind mit ihrem Vorgehen gegen das Verbot von Tanzveranstaltungen am Karfreitag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihr Antrag sei unzulässig, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag in Karlsruhe der Nachrichtenagentur dpa. Die Piraten hätten zunächst den hessischen Verwaltungsgerichtshof anrufen müssen.

 

Am Vortag hatten mehrere hessische Gerichte für den Karfreitag geplante Demonstrationen gegen das Feiertags-Tanzverbot in Hessen untersagt. Nach dem hessischen Feiertagsgesetz sind Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersamstag 24 Uhr verboten. Am Ostersonntag und Ostermontag ist Tanzen nur zwischen 4 Uhr und 12 Uhr verboten, wie an allen anderen gesetzlichen Feiertagen im Jahr.