Ostern steht vor der Tür und damit auch das Tanzverbot rund um Karfreitag. Für Stuttgarter Clubbesitzer, die sich nicht daran halten, kann es teuer werden – vorausgesetzt die Polizei kontrolliert.

Stuttgart - In Baden-Württemberg herrscht von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, Ausnahmezustand. Clubs, Diskotheken und Bars dürfen zwar öffnen, getanzt werden darf in dieser Zeit aber nicht. Der Grund: Das Feiertagsgesetz schreibt vor, dass rund um den Karfreitag Tanzverbot herrscht.

 

Ob sich die Stuttgarter Clubbesitzer an die Vorschriften halten, überprüft die Polizei, informiert Jana Steinbeck, Pressesprecherin der Stadt Stuttgart. „Die Polizei kontrolliert die Einhaltung des Tanzverbots im Rahmen der üblichen Überwachung von Gaststätten.“ Gastronomen, die ihre Veranstaltung vorab intensiv bewerben, beispielsweise über Facebook, würden vom Amt für öffentliche Ordnung angeschrieben und zur Einhaltung des Tanzverbots aufgefordert. Oft bekomme die Stadt auch Hinweise von den Bürger.

150 Euro Strafe

Laut Steinbeck wissen die zuständigen Polizeireviere von diesem Schreiben, sodass gezielte Kontrollen durchgeführt werden. Stephan Widmann vom Polizeipräsidium Stuttgart gibt dagegen andere Auskünfte: Wenn Verstöße festgestellt würden, werde zwar eingeschritten, die Einhaltung des Tanzverbots werde aber nicht schwerpunktmäßig überwacht.

Bringt die Polizei den Verstoß doch zur Anzeige, kann die Bestrafung seitens der Bußgeldstelle der Stadt unterschiedlich ausfallen: Bei erstmaligem Verstoß werden 150 Euro fällig, so Steinbeck. Ist der Club schon in den vergangenen Jahren auffällig geworden oder wurde im Vorfeld der Veranstaltung über das Tanzverbot aufgeklärt, könne das Ordnungsgeld deutlich höher ausfallen.

Zahlen müssen dann nicht die Gäste, sondern die Clubbesitzer. Denn die müssen ihre Kunden informieren, dass Tanzverbot herrscht und dieses durchsetzen. Klar, dass das manchmal nicht gelingt: „Wenn die Gäste trotz Hinweis der Gastronomen tanzen und gerade dann zufällig jemand zum Kontrollieren kommt, müssen die Veranstalter nicht gleich zahlen“, sagt Jana Steinbeck.

Gelockerte Vorschriften an Feiertagen

Trotz des Tanzverbots öffnen einige Clubs ihre Türen. So auch das Climax Institutes in der Calwer Straße. Inhaber Michael Gottschalk ist froh, dass die Vorschriften zum Tanzverbot an Feiertagen gelockert wurden. „Früher durfte man nicht mal an Neujahr tanzen, das muss man sich mal vorstellen“, sagt er. Trotzdem hält er das Tanzverbot am Karfreitag für „eine riesige Sauerei“. Selbst in Bayern seien die Vorschriften lockerer als in Baden-Württemberg.

An den geltenden Vorschriften kann er trotz seines Ärgers nichts ändern. Die Konsequenz: Im Climax Institutes wird am Einlass auf das Tanzverbot hingewiesen. „Wir verhalten uns im Rahmen unserer Möglichkeiten gesetzestreu“, so Gottschalk. Konkret heißt das: Auf den Tanzflächen stehen einige Bierbänke, die Lautstärke wird gedeckt gehalten. Ein Schreiben vom Amt für öffentliche Ordnung hat Gottschalk übrigens nicht erhalten – obwohl er auf Facebook über seine Veranstaltung informiert.