Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Darüber hinaus konnte die Gewerkschaft in den seit Mitte Februar andauernden Verhandlungen eine Öffnungsklausel für betriebliche „Besser-Vereinbarungen“ durchsetzen. Sie bedeuten, dass im Betrieb zusätzlich über Einsatzzulagen bis hin zum Equal Pay (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) verhandelt wird – was dort, wo die Gewerkschaft gut organisiert ist, längst üblich ist. Künftig erhält der Zeitarbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die Besser-Vereinbarung. Den Branchenzuschlag bekommt er zudem auch dann, wenn er in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen der Metallindustrie eingesetzt ist.

 

Nach IG-Metall-Angaben werden Leiharbeiter bis jetzt um bis zu 40 bis 50 Prozent schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte. Mit der Neuregelung erfüllen die Tarifparteien eine zentrale Forderung der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), eine Angleichung der Löhne auf tariflichem Wege zu ermöglichen.

Erhebliche Mehrkosten für entleihende Unternehmen

Dieses „teuer erkaufte Ergebnis“ sei ein Erfolg für die Tarifautonomie. sagte VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer. Doch werde der „Jobmotor Zeitarbeit“ in der wichtigsten Branche, der Metall- und Elektroindustrie, nun viel langsamer laufen. „Die Mehrkosten für die Kundenunternehmen werden erheblich sein.“ Dies werde Nachteile vor allem für Geringqualifizierte und Arbeitslose haben, denen die Zeitarbeit eine Chance zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt biete. Weil der Tarifabschluss eine Vorlage für weitere Branchen sein solle, seien gesetzgeberische Maßnahmen der Bundesregierung nicht mehr nötig. Schwitzer freilich sieht „weiterhin Handlungsbedarf“ für den Gesetzgeber, um Equal Pay im Grundsatz zu erreichen.

Das IG-Metall-Vorstandsmitglied bezeichnete den Vertrag mit den Zeitarbeitsverbänden und den Pilotabschluss für die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg als „zwei Seiten einer Medaille“. In Sindelfingen hatten IG Metall und Südwestmetall die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Zeitarbeitern verbessert. Im Prinzip muss diesen spätestens nach 24 Monaten Einsatzzeit ein fester Arbeitsplatz angeboten werden. Zudem dürfen die Betriebe nur noch Verleihfirmen beauftragen, die den Branchenzuschlag zahlen. Inwieweit die Verleihfirmen die Kostensteigerungen auf die entleihenden Betriebe abwälzen können, vermag Schwitzer nicht zu sagen.

Das Grundentgelt des Stammbeschäftigten fast erreicht

Der Aufschlag wird vom Verleiher gezahlt, sofern es sich um eine Tätigkeit in demselben Kundenbetrieb handelt. Kürzere Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Wird der Zeitarbeitnehmer aber länger als drei Monate abgemeldet, beginnt der stufenweise Aufstieg von Neuem.

In den Entgeltgruppen I und II werde das Grundentgelt eines Stammbeschäftigten künftig nahezu erreicht, versichert die IG Metall – wobei das Gesamtentgelt mit Schichtzuschlägen und Sonderzahlungen deutlich höher liegt. In den unteren Gruppen werden einfache Tätigkeiten entlohnt. Weil dort 45 Prozent aller Leiharbeiter der Metallindustrie beschäftigt sind, hatten die Arbeitgeber für sie geringere Zulagen verlangt. Dies konnte die Gewerkschaft ebenso abblocken wie die Forderung, dass die Branchenzuschläge erst nach drei Monaten zu zahlen sind. Die IG Metall wollte die Zulagen schon vom ersten Tag an erreichen. Nun habe man einen „akzeptablen Kompromiss“ gefunden, sagt ihre Verhandlungsführerin Helga Schwitzer.

Öffnung für betriebliche Sondervereinbarungen

Darüber hinaus konnte die Gewerkschaft in den seit Mitte Februar andauernden Verhandlungen eine Öffnungsklausel für betriebliche „Besser-Vereinbarungen“ durchsetzen. Sie bedeuten, dass im Betrieb zusätzlich über Einsatzzulagen bis hin zum Equal Pay (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) verhandelt wird – was dort, wo die Gewerkschaft gut organisiert ist, längst üblich ist. Künftig erhält der Zeitarbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die Besser-Vereinbarung. Den Branchenzuschlag bekommt er zudem auch dann, wenn er in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen der Metallindustrie eingesetzt ist.

Nach IG-Metall-Angaben werden Leiharbeiter bis jetzt um bis zu 40 bis 50 Prozent schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte. Mit der Neuregelung erfüllen die Tarifparteien eine zentrale Forderung der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), eine Angleichung der Löhne auf tariflichem Wege zu ermöglichen.

Erhebliche Mehrkosten für entleihende Unternehmen

Dieses „teuer erkaufte Ergebnis“ sei ein Erfolg für die Tarifautonomie. sagte VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer. Doch werde der „Jobmotor Zeitarbeit“ in der wichtigsten Branche, der Metall- und Elektroindustrie, nun viel langsamer laufen. „Die Mehrkosten für die Kundenunternehmen werden erheblich sein.“ Dies werde Nachteile vor allem für Geringqualifizierte und Arbeitslose haben, denen die Zeitarbeit eine Chance zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt biete. Weil der Tarifabschluss eine Vorlage für weitere Branchen sein solle, seien gesetzgeberische Maßnahmen der Bundesregierung nicht mehr nötig. Schwitzer freilich sieht „weiterhin Handlungsbedarf“ für den Gesetzgeber, um Equal Pay im Grundsatz zu erreichen.

Das IG-Metall-Vorstandsmitglied bezeichnete den Vertrag mit den Zeitarbeitsverbänden und den Pilotabschluss für die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg als „zwei Seiten einer Medaille“. In Sindelfingen hatten IG Metall und Südwestmetall die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Zeitarbeitern verbessert. Im Prinzip muss diesen spätestens nach 24 Monaten Einsatzzeit ein fester Arbeitsplatz angeboten werden. Zudem dürfen die Betriebe nur noch Verleihfirmen beauftragen, die den Branchenzuschlag zahlen. Inwieweit die Verleihfirmen die Kostensteigerungen auf die entleihenden Betriebe abwälzen können, vermag Schwitzer nicht zu sagen.