Klinik-Streik abgewendet Klinikärzte werden gut behandelt

Die Warnungen der Ärzte vor den Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern (hier eine Szene aus einem früheren Tarifkonflikt) haben gewirkt. Foto: picture alliance/dpa/Christophe Gateau

Der Druck des Marburger Bundes mit Plänen für einen dreitägigen Erzwingungsstreik hat die kommunalen Arbeitgeber offenkundig beeindruckt. Damit sollte der Konflikt der Klinikärzte für die Gewerkschaft erledigt sein, meint Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Es ist in diesen kritischen Zeiten immer ein gutes Signal, wenn eine Eskalation in Tarifkonflikten gerade noch rechtzeitig abgebogen werden kann – so wie jetzt an den kommunalen Krankenhäusern. Dass die Arbeitgebervereinigung VKA und die Ärztegewerkschaft kurz vor Beginn des Erzwingungsstreiks die Kurve kriegen, war nicht unbedingt zu erwarten.

 

Es entspricht nicht nur wirtschaftlicher Vernunft, sondern ist auch im Sinne der Patienten, die nun über ihre persönliche gesundheitliche Belastung hinaus nicht weiter verunsichert werden. Der Streik ist zunächst bis zum Vorliegen des Urabstimmungsergebnisses ausgesetzt – dass die Aktionspläne noch einmal hervorgeholt werden, ist aber sehr unwahrscheinlich. Es wäre ein einzigartiges Misstrauensvotum gegen die Gewerkschaftsführung.

Ein Wiederaufflackern des Konflikts wäre auch völlig unnötig. Die insgesamt achtprozentige Gehaltserhöhung bis Ende nächsten Jahres, auf die man sich nun verständigt hat, ist gesamtwirtschaftlich betrachtet derzeit keine Selbstverständlichkeit. Dies gilt umso mehr, dass die kommunalen Kliniken finanziell tatsächlich mit dem Rücken zur Wand stehen – Existenzsicherung ist das oberste Gebot, das auch für die Ärzte Priorität haben muss. Insofern haben die Arbeitgeber gegenüber ihren bisherigen Angeboten deutlich nachgelegt. Das gilt vor allem – mit Blick auf die besonderen Belastungen der Klinikärzte – für die Verbesserungen bei den Schichtdiensten, selbst wenn da weitergehende Vorstellungen der Gewerkschaft nicht erfüllt wurden. Der Einstieg in eine Reform ist gelungen.

Krankenhausreform sieht Refinanzierung vor

Um der Transparenz willen ist hinzuzufügen, dass die Kliniken die Tarifsteigerungen nicht aus eigener Kraft aufbringen müssen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sieht im Prinzip eine Refinanzierung der steigenden Personalkosten vor – auch rückwirkend für 2024 noch. Diese Unterstützung von außen hat den kommunalen Arbeitgebern ihre Zugeständnisse ganz sicher erleichtert.

Weitere Themen