Seit dem 1. April gilt der neue Tarif im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS). Wer davor ein Ticket gekauft hat, das auch danach gültig ist, kann noch bis zum 31. Mai eine Erstattung beantragen.

Lokales: Alexander Ikrat (aik)

Stuttgart - Bis zum Freitag, 31. Mai, können VVS-Kunden noch Erstattungen beantragen, die durch die Reform der Tarifzonen zum 1. April fällig geworden sind. Das betrifft Tickets, die persönlich gekauft und nicht über ein Abonnement bezogen wurden, in dem die Preisumstellung automatisch geschehen ist.

 

Seit April gilt im Verkehrsverbund Stuttgart das neue Tarifsystem mit nur noch fünf Ringzonen im Kerngebiet. In Stuttgart wurden die beiden Zonen 10 und 20 zur neuen Zone 1 zusammengelegt, die das ganze Stadtgebiet umfasst. In der Region fielen die Sektorengrenzen in den einzelnen Ringen weg und die beiden Außenringe 60 und 70 wurden zur neuen Zone 5 vereinigt. Dadurch sind viele Tickets günstiger geworden, bei Jahreskarten teilweise um mehrere hundert Euro.

Es geht um Tickets ohne Abonnement

Wer vor dem 1. April ein Ticket an einem Automaten oder Schalter gekauft hat, das nach diesem Stichtag auch noch gültig war, konnte sich den möglicherweise zu viel bezahlten Betrag anteilig erstatten lassen. Das gilt für Jahres- oder Monatskarten, selbst für 4er-Tickets und Tagestickets ist das nach Angaben des VVS ohne Bearbeitungsgebühr möglich. Die Frist dafür endet allerdings am Freitag, 31. Mai. Wer das bisher nicht gemacht hat, für den ist jetzt höchste Eisenbahn. Denn für die Ticketrückgabe braucht man ein Formular, das auf der VVS-Homepage (www.vvs.de/neuer-vvs-tarif/erstattungsantrag) oder in den Verkaufsstellen erhältlich ist. Betroffene müssen den Antrag bis zum Freitag auf einer Verkaufsstelle abgeben, oder wenigstens abgeschickt haben. Maßgeblich ist laut VVS das Datum des Poststempels.