Zwei Männern aus der Obdachlosenszene wird versuchter Mord, Körperverletzung und Raub vorgeworfen. Sie sollen ihr Opfer gequält, gefoltert und bestohlen haben. Einer von ihnen soll laut der Anklage dessen Tod „billigend in Kauf genommen“ haben.

Esslingen - Die beiden 59 und 53 Jahre alten Männer auf der Anklagebank haben laut dem Oberstaatsanwalt ihr Opfer mehrere Stunden lang gequält, gefoltert und fast zu Tode geprügelt. Unter anderem malträtierten sie den damals 51-Jährigen mit Flaschen, einer Zange und einem Hammer. Danach beraubten sie ihn. Dem älteren Angeklagten wird vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts seit Montag deshalb sogar versuchter Mord vorgeworfen. Zudem müssen sich beide wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem schwerem Raub verantworten.

 

Die Tat soll sich in der Nacht zum 25. Juni dieses Jahres zwischen 23 Uhr und 1 Uhr in einer Obdachlosenunterkunft in Esslingen-Oberesslingen zugetragen haben. Die beiden Angeklagten und ihr Opfer – alle Beteiligten hatten zuvor offenbar kräftig dem Alkohol zugesprochen – waren im Zimmer des 51-Jährigen in Streit geraten. Dieser hatte sich laut der Anklage über die Unordnung beschwert, die die beiden Besucher in seiner Bleibe angerichtet haben sollen. Aus dem verbal ausgetragenen Zwist heraus hätten die Angeklagten dem Mann schließlich eine „körperliche Abreibung“ verpassen wollen, die allerdings derart ausgeartet sein muss, dass der 59-Jährige gar dessen „Tod billigend in Kauf genommen“ habe.

Mit Gartenschlauch ausgepeitscht

Nach anfänglichen Beleidigungen und der Drohung, „ihn totzuschlagen“, habe das Duo laut dem Ankläger mit Bierflaschen auf den Mitbewohner der Gemeinschaftsunterkunft eingedroschen. Sie sollen ihn zudem mit Fausthieben und Tritten gegen den Kopf attackiert haben. Außerdem peitschten sie mit einem Stück Gartenschlauch, an dessen Ende ein Metallring angebracht war, auf den 51-Jährigen ein. Doch damit nicht genug. Mit einer Beißzange sollen sie ihrem Opfer ein Stück seines linken Ohrläppchens und seines linken Zeigefingers abgezwickt haben.

Die Lust am Quälen war damit offenbar noch nicht gestillt. Denn die Angreifer haben laut dem Oberstaatsanwalt danach mit einem Hammer auf die Kniescheiben des inzwischen völlig Wehrlosen eingeprügelt. Danach hätten sie ihr Opfer noch verspottet, indem sie dessen Fußnägel lackiert und danach den Nagellack und Parfüm über seinem Kopf ausgeschüttet hätten. Nach der unsäglichen Quälerei sollen sie dem blutüberströmten Mann die Armbanduhr sowie einen geringen Geldbetrag geraubt und ihn in seinem lebensbedrohlichen Zustand auf dem Boden seines Zimmers liegen gelassen haben. Den jüngeren Angeklagten hat später offenbar das schlechte Gewissen geplagt, denn er war es, der die Polizei und die Rettungskräfte alarmierte. Deshalb muss er sich im Gegensatz zu seinem Komplizen nicht wegen versuchten Mordes verantworten, weil er damit aus juristischer Sicht von der Tat zurückgetreten ist. Wer wie intensiv an der Tat beteiligt war, muss in dem Prozess geklärt werden.

Opfer erlitt Einblutungen ins Gehirn

Im Krankenhaus in Esslingen konnten die Ärzte das Leben des 51-Jährigen retten. Er hatte unter anderem Einblutungen ins Gehirn und in den Brustraum erlitten. Sein Nasenbein und mehrere Rippen waren gebrochen, sein Schädel und das Gesicht waren von zahlreichen Hämatomen übersät.

Die beiden Angeklagten – der ältere gibt Heizungskessel- und Boilerreiniger, sein Mittäter Landschaftsgärtner als Beruf an, sitzen seit 26. Juni in Untersuchungshaft. Am ersten Verhandlungstag wurde lediglich die Anklage verlesen. Der Prozess wird im Januar fortgesetzt.