Drei Männer müssen sich vor dem Landgericht Stuttgart wegen Betrügereien in vier Bundesländern verantworten – unter anderem in Kornwestheim (Kreis Ludwigsburg).
Nur eine gute halbe Stunde dauerte der Auftakt des Prozesses gegen drei Männer im Alter von 19, 32 und 34 Jahren, die sich derzeit vor dem Landgericht Stuttgart wegen Computerbetrugs und banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio insgesamt 26 Taten mit einem Gesamtschaden von knapp 25 000 Euro vor, die Tatorte lagen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
So funktionierte der Betrug
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatten sich die drei Männer im Sommer vergangenen Jahres zu einer Bande zusammengeschlossen, um mit gefälschten und verloren gegangenen EC- und Kreditkarten Waren zu kaufen. Diese sollen sie dann unter einem Vorwand zurückgegeben haben und sich den Kaufpreis auf andere Karten rückerstatten oder auszahlen lassen haben. Der 34-Jährige hat laut Anklage seine beiden Mittäter zumeist mit einem Leihfahrzeug, das mit einer verloren gegangenen EC-Karte gemietet worden war, zu den Tatorten gefahren. Der 19-Jährige und der 32-Jährige hätten dann die Taten zwischen Juli und September vergangenen Jahres begangen.
Das Trio sei vor allem in Baumärkten, Elektronikmärkten und Tankstellen tätig geworden. Dort hätten die Männer beispielsweise Smartphones, Spiegelschränke und Armaturen für Badezimmer, Gegensprechanlagen, Thermostate, Umwälzpumpen und Ähnliches gekauft, meist im Bereich zwischen 200 und 2000 Euro. In zwei Fällen sei das Personal misstrauisch geworden.
Im August vergangenen Jahres soll der 19-Jährige in einem Baumarkt in Kornwestheim eine Powerbank, mehrere Ladekabel und weitere Waren im Gesamtwert von 677 Euro mit einer verloren gegangenen EC-Karte gekauft haben. Wenig später habe er Waren im Wert von 588 Euro zurückgegeben und sich auf eine andere Karte gutschreiben lassen.
Drogenhinweise und weitere Anklagen
Der Prozess wurde nach der Anklageverlesung unterbrochen, da die vom Gericht bestellte Gutachterin aus terminlichen Gründen nicht anwesend sein konnte. Eine solche ist beauftragt, da es Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum bei den Angeklagten gibt. Der Prozess wird am 7. April fortgesetzt, bis dahin wollen sich die Angeklagten mit ihren Verteidigern abstimmen, ob sie zu den Tatvorwürfen Stellung nehmen. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass es weitere Anklagen gegen die drei Männer bei anderen Staatsanwaltschaften in Deutschland gebe. Das Urteil soll am 26. Mai verkündet werden.