Am Bahnhof Schorndorf ist im September ein Mann zu Boden geschlagen worden und drei Tage später an Kopfverletzungen gestorben. Ein Mann aus Welzheim steht nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Stuttgarter Landgericht.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Schorndorf - Der Bahnhof in Schorndorf ist Eingeweihten bekannt als ein Ort, an dem man Drogen kaufen kann. Käufer und Verkäufer treffen sich dort, bahnen die Geschäfte an und gehen dann gemeinsam zu dem, der die Ware hat.

 

So sollte es auch am 22. September des vergangenen Jahres geschehen, als sich zwei Interessenten bei einem 30-Jährigen in Welzheim meldeten, von dem sie wussten, dass er ihnen Heroin beschaffen konnte. Der Mann, selbst drogenabhängig, machte sich deshalb am Nachmittag auf den Weg nach Schorndorf, um sich mit den beiden zu treffen. Dabei kam es zum Streit mit einem anderen Kleindealer, der tödlich endete. Der 30-Jährige steht seit diesem Montag nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Drogenhandels vor Gericht.

Der Angeklagte ist selbst heroinsüchtig

Vor der Schwurgerichtskammer räumte der Angeklagte den Sachverhalt weitgehend ein. Er habe die beiden Anrufer am Schorndorfer Bahnhof getroffen, und nachdem klar war, was diese wollten, sei er zusammen mit einem von beiden in Richtung dessen gegangen, der die Drogen in Verwahrung hatte. „Das waren ungefähr 200 Meter“, sagte der 30-Jährige. Auf dem Weg sei plötzlich der 47-Jährige aufgetaucht, mit dem er in Streit geriet. „Er hat irgendwas gerufen, einen Namen und etwas, was ich zuerst nicht verstanden habe“, berichtete der Angeklagte. Dann wurde der andere deutlicher. „Er hat mich beleidigt.“ Dabei sollen auch Unflätigkeiten über die Mutter des Angeklagten gefallen sein.

Warum der 47-jährige Mann, der laut dem Vorsitzenden Richter als heroinsüchtig bekannt gewesen sei, dermaßen ausfällig geworden ist, liegt nach der Aussage des Angeklagten auf der Hand. Allem Anschein nach betätigte sich dieser am Bahnhof auch als Kleindealer und freute sich nicht, den 30-Jährigen dort als Konkurrenten am Werk zu sehen. „Ich bin dann auf ihn zugegangen, doch andere haben mich zurückgehalten“, schilderte der 30-Jährige den Vorfall weiter. „Ich bin auch aggressiv geworden. Er hat die Jacke aufgemacht und die Fäuste in Boxstellung hochgehoben.“

Ein Fausthieb gegen den Kopf schickt das Opfer zu Boden

Er habe sich losreißen können und sei auf den 47-Jährigen losgegangen, der um einiges stämmiger als er gewesen sei. „Ich wollte ihn schlagen, habe ihn aber nicht getroffen, weil er herumgetänzelt ist wie ein Boxer. Dafür hat er mich zweimal getroffen.“ Bereits seine erste Attacke, ein versuchter Stoß mit dem Fuß, sei daneben gegangen. „Ich bin ausgerutscht und hingefallen. Da hat er mir sofort zwei Tritte mit dem Fuß verpasst.“ Wieder auf der Beinen, habe er weiter versucht, es seinem Kontrahenten heimzuzahlen. Und schließlich habe er ihn mit der Faust seitlich am Kopf getroffen.

„Der stand so da, und auf einmal, bumm, ist er umgefallen“, beschrieb der 30-Jährige die Wirkung seines Treffers. Der 47-Jährige fiel um und schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf. „Ich dachte, der ist K.O., und bin mit dem anderen weitergegangen, um das Heroin zu holen.“ Der 47-Jährige war jedoch nicht nur bewusstlos, sondern durch den Sturz auf den Kopf viel schwerer verletzt worden. Mit einem Schädel-Hirn-Trauma wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Dort starb er drei Tage später.

Der Prozess wird im März fortgesetzt, insgesamt sind drei Prozesstage geplant. Für Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz eine Strafe nicht unter drei Jahren vor, in einem minder schweren Fall von einem bis zu zehn Jahren Haft.