Im Stuttgarter Hauptbahnhof spielen sich immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen ab. Der jüngste Vorfall war aber auch für die Bundespolizei ungewöhnlich.
Stuttgart - Lassen sich 3,50 Euro auch als Waffe einsetzen? Ganz offensichtlich, wenn es sich um Geldmünzen mit Ein- und Zwei-Euro-Stücken handelt. Damit hat eine 25-jährige Frau am späten Donnerstagabend im Stuttgarter Hauptbahnhof für einige Aufregung gesorgt. Ein Beamtin der Bundespolizei wurde von dem Geld ins Gesicht getroffen, glücklicherweise aber nicht verletzt.
Die 25-Jährige war zunächst gegen 23 Uhr am Bahnsteig 9 von einer Streife des Bahn-Sicherheitsdienstes aufgegriffen worden. Die Frau trug keine Mund-Nasen-Maske. Warum sie sich trotz Corona-Ausgangssperre zu nächtlicher Stunde am Bahnhof aufhielt, konnte die Wiesbadenerin nicht schlüssig erklären. Für ihre angeblich geplante Fahrt nach Mannheim hatte sie außerdem nicht einmal einen Fahrschein. „Die Betroffene verhielt sich sehr auffällig und aggressiv“, sagt Bundespolizeisprecher Yannick Dotzek, „und sie wollte überhaupt nicht einsehen, warum sie eine Maske oder einen Fahrschein brauchte.“
Eskalation am Fahrkartenautomaten
Eine Streife der Bundespolizei und die DB-Wachleute erkannten, dass die Frau offenkundig verwirrt und sich auch gegenüber anderen gefährdend verhielt. „In dieser Situation wäre sie von der DB sicherlich nicht im Zug mitgenommen worden“, sagt Dotzek. Hier gelte das Hausrecht der Bahn AG. Die Beamten erteilten ihr deshalb einen Platzverweis. Allerdings war der Fall damit nicht erledigt.
Die aggressive Frau marschierte schnurstracks zum nächsten Fahrkartenautomaten und löste ein Ticket. „Vermutlich glaubte sie, dass damit der Fall geklärt und der Platzverweis aufgehoben sei“, sagt Dotzek. Als ihr erklärt wurde, dass sie den Hauptbahnhof trotzdem verlassen müsse, rastete die 25-Jährige vollends aus: Sie griff zum klimpernden Rückgeld im Automaten und schleuderte die Münzen einer Beamtin aus kurzer Entfernung ins Gesicht. Die rabiate Frau wurde daraufhin festgenommen. Wegen ihres auffälligen Verhaltens wurde sie später nach ärztlicher Prüfung in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen. Neben einer Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte muss die 25-Jährige auch noch mit einem Bußgeldverfahren wegen der Verstöße gegen die Corona-Verordnung rechnen.