Änderung der Dienstvorschriften für Polizeibeamte in Berlin: Sie dürfen jetzt ihre Tattoos offen tragen. Bisher war das verboten.

Berlin - Berliner Polizisten dürfen künftig Tätowierungen auch sichtbar tragen. Das entschied die Senatsinnenverwaltung durch eine Änderung der Dienstvorschriften für die Polizeibeamten. „Tätowierungen sind grundsätzlich zulässig“, heißt es jetzt dort, wie am Donnerstag durch Medienberichte bekannt wurde. Bisher durften Berliner Polizisten Tätowierungen nicht offen tragen.

 

Einschränkungen bei manchen Tattoos

Bewerber mit auffälligen Tattoos wurden nur dann eingestellt, wenn sie diese bis zum Ende ihrer Ausbildung auf eigene Kosten vollständig entfernen ließen. Unter der Kleidung waren Tätowierungen aber erlaubt. Ausnahmen galten nur für sehr kleine und unauffällige Tattoos. Mit langärmeligen Hemden war das Problem oft auch gelöst.

In jedem Fall verboten sind Tätowierungen mit extremistischen, entwürdigenden, sexistischen oder gewaltverherrlichenden Bildern.