Farben: Nach der Tätowiermittel-Verordnung von 2008 sind die Hersteller der Tinten verpflichtet, bestimmte Angaben zu machen. So müssen auf den Flaschen etwa die Bestandteile angegeben ein. Trotzdem werden immer wieder bedenkliche Substanzenin Tattoo-Farben entdeckt.

 

Eingriff: In vielen Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, gilt die Entfernung eines Tattoos mit Lasern nicht als medizinischer, sondernals ästhetisch-kosmetischer Eingriff. Darum bieten neben Hautärzten auch Kosmetikstudios und Tätowierer die Laserbehandlungen an.

Qualifikation: Über die sachkundige Entfernung und qualifizierte Ärzte informieren die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft (DDL) und die Deutsche Gesellschaft für Lasermedizin (DGLM).