Eine Fahrt von Fellbach nach Stuttgart lässt sich bei Uber für etwas mehr als 20 Euro per Handy-App ordern. Foto: Frank Rodenhausen
Kurze Genehmigungszeiten, Nähe zu Stuttgart, keine Preisbindung: Der Rems-Murr-Kreis wird zum Magneten für Uber-Fahrten – sehr zum Ärger der Taxi-Unternehmer.
Seither ist einiges passiert. Laut Angaben des Landratsamts wurden in den vergangenen Monaten 579 Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz festgestellt. 13 Firmen mit 41 Fahrzeugen, allesamt Mietwagenanbieter im Uber-Netzwerk, sind im Rems-Murr-Kreis registriert – vor allem in Waiblingen und Fellbach, also in Pendeldistanz zur Stuttgarter Innenstadt. Die Folge: Bußgelder in Höhe von knapp 60.000 Euro, darunter Einzelstrafen von bis zu 10.000 Euro.
Uber-Fahrzeuge unterliegen keinen festen Tarifen
Was sich zunächst nach Erfolg anhört, ist bei näherem Hinsehen allerdings nur ein Teilerfolg. Denn der Kern des Streits ist nicht neu: Uber-Fahrzeuge sind als Mietwagen zugelassen, unterliegen aber nicht den festen Tarifen wie Taxis. Sie dürfen jedoch nur auf Bestellung fahren und müssen anschließend zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. So will es das Gesetz. Doch genau diese Rückkehrpflicht wird in der Praxis oft ignoriert.
Im Februar hatten Taxifahrer bei einer Demonstration in Waiblingen schärfere Kontrollen für Uber-Partner gefordert Foto: Gottfried Stoppel/Archiv
„Die schwarzen Schafe bleiben einfach in Stuttgart, warten am Bahnhof, blockieren unsere Stellplätze“, klagt Iordanis Georgiadis, Vorsitzender des Taxiverbands Stuttgart. Der Vorwurf: Uber-Fahrer picken sich die lukrativsten Touren heraus – ganz ohne Rücksicht auf Regeln oder Kollegialität. Die Taxibranche sieht darin nicht nur Wettbewerbsverzerrung, sondern Existenzen bedroht.
Zuständigkeit der Uber-Kontrolleure endet an der Kreisgrenze
Der öffentliche Druck nach der Protestfahrt aber zeigte offenkundig Wirkung. Wie das Amt für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Waiblinger Landratsamt mitteilt, wurden die personellen Ressourcen intern aufgestockt. Zwei Mitarbeitende werteten Buchungsdaten, Screenshots und Fotos aus, die größtenteils von der Taxibranche selbst geliefert wurden – in einem Ordner, übergeben an Landrat Richard Sigel höchstpersönlich.
Doch der Landrat bleibt realistisch. „Wie soll ich kontrollieren, ob jemand auf die Toilette geht oder auf den nächsten Kunden wartet?“, fragt Sigel und verweist auf die juristisch schwierige Beweislage. Ohne konkrete Kontrolle vor Ort bleibt vieles eine Grauzone, Verstöße sind schwer nachzuweisen, besonders über die Kreisgrenze hinaus. Dort endet die Zuständigkeit des Rems-Murr-Kreises.
Nähe zu Stuttgart ist starker Anreiz für Uber-Fahrten
Doch warum siedeln sich ausgerechnet in Waiblingen und Fellbach so viele Uber-Partner an? Die Antwort liefert das Landratsamt selbst: Die Bearbeitungszeiten für Anträge seien hier vergleichsweise kurz – ein Vorteil für neue Mietwagenunternehmen, die möglichst schnell auf den Markt wollen. Kombiniert mit der Nähe zu Stuttgart und dem weiterhin unregulierten Uber-Modell ergibt sich ein starker Anreiz.
Eine Kooperation mit Uber muss nicht mal offiziell gemeldet werden. Und während Taxi-Konzessionen streng limitiert sind, kennt das Mietwagengesetz keine Obergrenze. Wer also einen Betrieb anmeldet, bekommt in der Regel auch eine Genehmigung – ganz legal, solange die Vorschriften eingehalten werden. Was häufig eben nicht geschieht.
Taxi-Branche fordert Mindestpreise
Ein Wunsch der Taxi-Branche bleibt dennoch unerfüllt: ein Mindestpreis für Mietwagenfahrten, ähnlich wie im Taxigewerbe. So ließen sich die Dumpingpreise unterbinden, mit denen Uber den Markt unterläuft. Doch das Landratsamt winkt ab: Zu hohe rechtliche Hürden, zu riskante Verfahren. Und selbst wenn – ein Mindestpreis im Rems-Murr-Kreis würde für Fahrten nach Stuttgart gar nicht gelten.
Ein reales Beispiel zeigt das Dilemma: Eine Fahrt vom Alten Postplatz in Waiblingen zum Hauptbahnhof Stuttgart kostet bei Uber rund 26 Euro, beim Taxi zwischen 33 und 45 Euro. Dass die Rückfahrt dann oft entfällt, liegt auf der Hand. Und der Verdienst? Häufig unter Mindestlohnniveau, berichten Uber-Fahrer selbst.
Landrat Sigel: Phänomen Uber wird nicht verschwinden
Der Protest aus dem Rems-Murr-Kreis wirkt da fast wie aus der Zeit gefallen. Und dennoch bleibt der Konflikt aktuell. Denn die Uberisierung des Transportmarkts ist nicht mehr aufzuhalten – nur zu begleiten, mit möglichst klaren Regeln und einer wirksamen Aufsicht. Eine Herkulesaufgabe für ein Landratsamt, das eigentlich weder die Reichweite noch die rechtlichen Werkzeuge hat.
Über Uber
Herkunft Uber wurde 2009 in San Francisco gegründet und ist heute in über 10.000 Städten weltweit aktiv. In Deutschland ist der Dienst seit 2014 präsent – nach Gerichtsurteilen allerdings nur noch mit lizenzierten Mietwagen- oder Taxiunternehmen. Weltweit nutzen über 130 Millionen Menschen die App, täglich werden rund 28 Millionen Fahrten vermittelt. In Deutschland ist Uber in mehr als 20 Städten vertreten, darunter Berlin, München, Frankfurt und Stuttgart.
Funktionsweise Über die App vermittelt Uber Fahrten zwischen Kunden und registrierten Fahrern. Nach Eingabe von Start und Ziel zeigt die App den Preis und den nächstgelegenen Wagen an. Bezahlt wird bargeldlos, Uber kassiert bis zu 25 Prozent vom Fahrpreis. Das sogenannte „Surge Pricing“ erhöht bei hoher Nachfrage automatisch die Preise – attraktiv für Fahrer, oft teuer für Fahrgäste. Das Unternehmen selbst stellt keine Fahrzeuge, sondern vermittelt ausschließlich.
Kritik Uber gilt als Symbol für den digitalen Umbau des Verkehrs – und sorgt für Konflikte. Mietwagenfahrer, die für Uber fahren, unterliegen der Rückkehrpflicht, müssten also eigentlich nach jeder Tour zum Betriebshof zurückkehren. Doch in der Praxis bleiben viele in Innenstädten, blockieren Haltezonen und warten auf neue Fahrgäste – ein klarer Wettbewerbsverstoß, sagen Taxiunternehmen. Weil Uber zudem nicht tarifgebunden ist, unterbieten viele Fahrer die regulären Preise, zulasten von Einkommen und Fairness im Gewerbe.