Die Winnender Versandfirma Teemana will gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart Widerspruch beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Die Firma wehrt sich gegen ein Verkaufsverbot des Landratsamtes.
Winnenden - Der in Winnenden ansässige Versandhandel Teemana, der unter anderem Tee aus der Pflanze Artemisia annua verkauft und dies auch weiterhin tun will, hat nach einem Krisengespräch im Landratsamt angekündigt, beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Widerspruch gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart einzulegen. Dieses hatte in der vergangenen Woche geurteilt, das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises habe zu Recht den Verkauf des Tees verboten. Das Verbot hatte die Kreisbehörde damit begründet, dass der Tee aus Bestandteilen des einjährigen Beifuß’ nicht nach der seit dem Jahr 2018 geltenden Novel-Food-Verordnung zugelassen und geprüft sei.
Wirkstoff zur Malaria-Behandlung
Die Pflanze Artemisia annua wird wegen ihres Inhaltsstoffes Artemisinin, der gegen Blutparasiten und Viren wirkt, seit langem zur Behandlung von Malaria eingesetzt und ist derzeit zudem als ein Wirkstoff bei der Behandlung von Corona-Patienten in der Diskussion.
Gerd Holzwarth, beim Landratsamt auch für den Bereich Verbraucherschutz zuständig, teilte auf Anfrage mit, man habe sich am Dienstag in einem offenen Gespräch mit Vertretern von Teemana „auf Augenhöhe ausgetauscht“ und vereinbart, „weiter im Dialog zu bleiben“.