In Filderstadt kann die Stadtverwaltung laut Ordnungsamt nur in Wohngebieten die Geschwindigkeit für Autos deutlich begrenzen.

Filderstadt/Leinfelden-Echterdingen - Das Ziel war eine Verkehrsberuhigung. Filderstadt sollte mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität bekommen. Doch die Grünen scheiterten mit ihrem Haushaltsantrag, im gesamten Stadtgebiet Tempo 30 einzuführen.

 

Besser gesagt: sie mussten feststellen, dass die Stadträte darüber gar nicht entscheiden können. Ordnungsamtsleiter Werner Kehrer stellte gleich zu Beginn der Debatte im Technischen Ausschuss klar, dass die Stadt nur bedingt und dann auch nur als Straßenverkehrsbehörde über die Hauptstraßen in den Stadtteilen bestimmen kann.

Nur wenige Ausnahmen möglich

Bei diesen klassifizierten Straßen – sprich: Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – sehe die Straßenverkehrsordnung innerorts Tempo 50 vor. „Ausnahmen gibt es nur, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder bei großer Lärm- und Abgasbelastung“, sagte der Ordnungsamtsleiter. Es könne aber sein, dass an einigen Stellen die Geschwindigkeit reduziert werde, wenn der Lärmaktionsplan, der zur Zeit aufgestellt wird, in Kraft trete, ergänzte Bürgermeister Reinhard Molt.

„Das ist nicht zufriedenstellend“ sagte Stadtrat Armin Stickler (Grüne). Schließlich gehe es nicht nur um den Lärm, sondern auch um den Klimaschutz. Hinzu komme, dass bei Tempo 30 auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer mehr Sicherheit entstehe. Als Beispiel für eine Straße, die klassifiziert ist und eine Tempo-30-Begrenzung hat, nannte er die B 297 in Neckarhausen.

Kein Erfolg in Sielmingen

„Dort fahren aber auch mehr als 20 000 Fahrzeuge im Jahr“, erwiderte Bürgermeister Molt. Um zu unterstreichen, wie übergeordnete Behörden über Geschwindigkeitsbegrenzungen wachen, brachte Ordnungsamtsleiter Kehrer ein weiteres Beispiel vor. Man habe in Filderstadt schon mal Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt in Sielmingen (Reutlinger und Bahnhofstraße) angeordnet. Begründet wurde dies mit Sicherheits- und Lärmschutzaspekten. „Die Beschränkung mussten wir allerdings wieder zurücknehmen“, sagte er. Ein Autofahrer habe dagegen Widerspruch beim Regierungspräsidium eingelegt.

Vor diesem Hintergrund verstand Stadtrat Frank Schwemmle (SPD) den Antrag der Grünen nicht. „Man ist ja auch bei den Grünen inzwischen soweit, dass man die Gesetzeslage akzeptiert“, spottete er. Mit diesem Thema könne man nur unideologisch umgehen. „Die Straßen müssen konkret im Einzelfall betrachtet werden“, sagte er.

Beschränkung wird geduldet

In der Nachbarstadt Leinfelden-Echterdingen gibt es übrigens seit Kurzem einen Tempo-40-Bereich entlang der Stettener Hauptstraße. Dort sei die Straße in einem solch schlechten Zustand, dass die Verkehrssicherheit gefährdet werde, erklärte der Ordnungsamtsleiter von L.-E., Gerd Maier, auf Anfrage. Auf der Hauptstraße in Echterdingen sei Tempo 40 angeordnet worden, weil dort viele Fußgänger die Straße queren. Diese Verkehrsbeschränkung auf einer Landesstraße wird vom Regierungspräsidium offensichtlich geduldet.

Dasselbe gilt auch für das Tempo-40-Limit auf der Sielminger Hauptstraße, die ebenfalls zur Kategorie Landesstraße gehört. Dort hat das Filderstädter Ordnungsamt laut dessen Leiter Werner Kehrer die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Heußstraße und Lange Straße ebenfalls zur Sicherung des Fußgängerverkehrs angeordnet.