Terror-Prozess Tod untersengender Sonne

Die Angeklagte, Jennifer W. soll ein Mitglied der IS-Sittenpolizei „Hisba“ gewesen sein.Foto:dpa Foto:  

Vor dem Oberlandesgericht München hat der Prozess gegen eine 27-jährige Deutsche begonnen, die als Mitglied der IS-Terrormiliz laut Anklage eine Fünfjährige als ihre Sklavin hat verdursten lassen.

München - Klein, schmächtig, bleich. Weiße Bluse, schwarze Brille, schwarze Jacke, die schwarzen Haare hochgesteckt. Doch Jennifer W. trägt keinen Schleier, anders als früher; sie verlangt auch nicht, einen tragen zu dürfen. Und das Kreuz an der Wand des Sitzungssaals B277 im Münchner Oberlandesgericht, das, so sagt es Verteidiger Ali Aydin, habe auch niemanden gestört. Es sieht so aus, als wollte Jennifer W. alles Religiöse oder jedenfalls dessen islamistische Ausartung aus diesem Prozess draußen halten und sich mit offenem Gesicht einem Teil ihres knapp 28-jährigen Lebens stellen, den sie – wie immer das Urteil ausfällt – nie mehr loswird.

 

Denn eines bestreitet auch der Verteidiger am ersten von mehr als 20 geplanten Prozesstagen nicht: Jennifer W., die Deutsche aus dem niedersächsischen Städtchen Lohne, sie hat sich mit 23 Jahren dem „Islamischen Staat“ angeschlossen. Aber was sie in Syrien und dem Irak getan hat, als Ehefrau eines fundamentalistischen Frontkämpfers, in den vom IS eroberten Städten wie Falludscha und Mossul, das muss der Prozess erst noch zweifelsfrei klären.

Die Anklage klingt brutal, jetzt schon. Sie ist im Dezember 2018 geschrieben worden – bevor die wohl einzige Zeugin gefunden und vernommen werden konnte. Mehrere 100 Seiten Beweismaterial hat die Bundesanwaltschaft nachgeliefert, und weil die Verteidiger erst mal Zeit gefordert haben, das alles zu sichten, macht der spektakuläre Prozess gleich nach seiner nur halbstündigen Eröffnung an diesem Dienstag erst einmal drei Wochen Pause.

Beim Sterben zugeschaut

Jennifer W. hat am ersten Tag nichts gesagt. Es hat sie nach Verlesung der Anklage auch kein Richter befragt. Sie soll mit schuld sein am grausamen Tod eines fünfjährigen Mädchens. Als Sklavin sollen sie und ihr Mann das Kind und dessen Mutter auf einem „Markt“in Falludscha gekauft und zuhause malträtiert haben. Das Mädchen wurde krank, und als sie im Sommer 2015 ihr Bett einnässte, drehte der Mann von Jennifer W. durch: Er packte das abgemagerte Kind und kettete es mit Handschellen auf dem Hof an, unter sengender Sonne, bei 45 Grad Celsius. Das Mädchen verdurstete, ihre gleichfalls versklavte Mutter musste hilflos zusehen – und Jennifer W. tat nichts. Weder brachte sie dem Kind Wasser, noch löste sie die Ketten.

So steht es in der Anklage der Bundesanwaltschaft. Da steht auch, dass Jennifer W. nicht nur Heimchen am Herd eines Gebieter-Mannes gewesen sei. Vielmehr habe sie den Terror des IS aktiv unterstützt. Ausgerüstet mit einer Kalashnikow, einer Pistole und Sprengstoffweste soll die Deutsche als Mitglied der Sittenpolizei „Hisba“ durch Falludscha und Mossul patrouilliert sein, um das Verhalten und die „ordentliche“ Bekleidung der Frauen zu überwachen und sie einzuschüchtern. Wie die Staatsanwaltschaft das alles erfahren hat? Durch Jennifer W. selbst. Anfang 2016 erwartete sie ein Kind und wollte es in Deutschland zur Welt bringen. Sie reiste zur deutschen Botschaft nach Ankara, beantragte neue Papiere – und wurde beim Verlassen des Gebäudes von türkischer Polizei festgenommen. Es folgten die schnelle Abschiebung nach Deutschland, die Geburt einer Tochter. Doch Jennifer W. fand sich „zuhause“ nicht mehr zurecht. Sie chattete weiter mit islamistischen Kreisen, sehnte sich – ideologisch offenbar unbekehrt – zurück ins Kampfgebiet und stieg samt Kind zu einem Schleuser ins Auto, der versprach, sie wieder in den Irak zu fahren.

Die späte, die wichtigste Zeugin

Der Mann war ein Mitarbeiter der Polizei und der Wagen von den Ermittlern voll verwanzt. Jennifer W. erzählte über einige Stunden hinweg, und auf der Autobahn bei Neu-Ulm griff die Polizei zu. Seither sitzt die junge Frau in Untersuchungshaft. Bisher beruhte die Anklage auf dem, was Jennifer W. selbst erzählt hatte. Und das machte sie schwach. „Es kann ja einer viel erzählen, wenn er cool wirken will“, sagt Verteidiger Ali Aydin: „Vielleicht wollte sie ja nur angeben.“ Und Beweise für die Tätigkeit in der IS-Sittenpolizei habe er im Material der Anklage bisher nicht gesehen, sagt Aydin.

Für die Tötung der fünfjährigen Kindersklavin indes ist nun die Augenzeugin schlechthin aufgetaucht: die Mutter, Nora B. Was sie bisher dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe gesagt hat, macht den Prozess noch dramatischer. Und Nora B. wird auch in Münchnen aussagen. „Sie möchte aussagen. Sie möchte erzählen, was ihr und ihrer Tochter widerfahren ist. Sie will Gerechtigkeit.“ So sagt es ihre Berliner Anwältin Natalie von Wistinghausen, die in einem internationalen Juristen-Netz zusammenarbeitet mit der Anwältin und Menschenrechtlerin Amal Clooney – der Frau des Hollywoodstars George Clooney.

Teil eines Vernichtungskriegs

Durch Nora B.s Aussagen zeichnet sich selbst in den Augen des Verteidigers ab, dass der Münchner Prozess „viel umfangreicher“ wird als geplant. Bisher spricht die Anklage „nur“ von Kriegsverbrechen; die Taten könnten nach dem Völkerstrafgesetzbuch nun aber als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ eingestuft werden: Versklavung (auch der Mutter), Folter, Freiheitsberaubung. Sie rücken in einen größeren Horizont, als es der Generalbundesanwalt beim Schreiben der Anklage vermutet hatte. Die Karlsruher Behörde wusste im Dezember 2018 nicht, dass das getötete Mädchen zu den Jesiden gehörte, zu jener religiösen Minderheit im Irak, die vom IS besonders grausam vertrieben, verfolgt, vergewaltigt und systematisch abgeschlachtet worden ist, und aus deren Reihen auch die Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2018, Nadia Murad, stammt.

Die Tötung der Fünfjährigen ist damit mehr als „nur“ brutale häusliche Gewalt, ausgeübt von einem einzelnen Patriarchen. Sie rückt in den Horizont des Völkermords des IS an den Jesiden. Dass Jennifer W.‘s Mann wusste, was er tat, dafür sprechen die Angaben der Mutter, er habe das kleine Kind – diese „Ungläubige“ in seinen Augen – mit Gewalt gezwungen, „muslimisch korrekt“ zu beten. Und die „Bestrafung für das Bettnässen“, das Verdurstenlassen, wäre damit – während des muslimischen Ramadan 2015 – ein ins Maßlose übersteigerter Zwang zum Einhalten der Fastenvorschriften gewesen. Wo er heute lebt, irgendwo in der türkisch-irakischen Grenzregion, wissen die Ermittler offenbar nicht.

Ein großer Tag für die Jesiden

Für die Jesiden wiederum, von denen Deutschland viele als Flüchtlinge aufgenommen hat, sei der Prozessauftakt in München „ein großer Tag“ gewesen, sagt Anwältin von Wistinghausen: „Es ist das erste Mal, dass einer ihrer Verfolger vor Gericht steht. Und sie hoffen, das könnte eine Initialzündung sein.“Die Anklage sieht den Prozess in der Linie, die Generalbundesanwalt Peter Frank ausgegeben hat: Man werde bei der Verfolgung von IS-Kämpfern und -Beteiligten stärker Frauen ins Visier nehmen. Von den 855 Ermittlungsverfahren 2018 richteten sich nur 30 gegen weibliche Beschuldigte. Rechtskräftig verurteilt worden sind seit 2015 vier Frauen, darunter eine 17-jährige. Der nächste Prozess beginnt am 3. Mai in Stuttgart – gegen eine Sabine Ulrike Sch., wie sie laut Generalbundesanwalt heißt; 32 Jahre ist sie alt.

Am Rand des Münchner Prozesses hat man Verteidiger Ali Aydin gefragt, ob Jennifer W. inzwischen Reue zeige für den Tod der Fünfjährigen. „Der Tatvorwurf“, antwortet er, „lässt niemanden kalt, schon gar nicht eine Mutter.“ Jennifer W.‘s eigene Tochter ist inzwischen drei Jahre alt. Aydin sagt: „Sie ist bei der Oma. Ihr geht es gut.“

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Islamischer Staat Jesiden Prozess