Terror vom 11. September Gerechtigkeit nach dem 11. September?
Das Schuldbekenntnis der Terroristen soll einen Schlusspunkt setzen. Aber das Schandmal von Guantánamo bleibt, meint unser Kommentator Michael Weißenborn.
Das Schuldbekenntnis der Terroristen soll einen Schlusspunkt setzen. Aber das Schandmal von Guantánamo bleibt, meint unser Kommentator Michael Weißenborn.
Unter den Angehörigen der rund 3000 Opfer der Anschläge des 11. Septembers 2001 kommen die Emotionen wieder hoch: Der mutmaßliche Drahtzieher des abscheulichen Terrors in den USA und zwei Mitbeschuldigte bekennen sich mit dem Deal schuldig, bei dem die ihnen drohende Todesstrafe in eine lebenslange Strafe umgewandelt wird. Die einen reagieren zornig. Sie hätte sich die Todesstrafe gewünscht, meint eine Frau, deren Ehemann und Schwager im World Trade Center getötet wurden. Ein anderer zeigt sich erleichtert. Dem Recht sei genüge getan, die Mörder seines Vaters seien für schuldig befunden worden. Man wollte einen „Schlusspunkt und Gerechtigkeit“ finden, wie es in einem Brief der Strafverfolger an die Familien heißt.
Bittere Ironie: Wären Chalid Scheich Mohammed und andere von einem regulären Gericht in New York angeklagt worden, das Verfahren wäre längst vorüber – wahrscheinlich mit einem Schuldspruch. Schließlich hatte Mohammed im TV-Kanal Al Jazeera mit seiner Rolle beim 11. September angegeben. Doch der Umgang mit ihm und zahlreichen anderen weniger Belasteten bleibt ein Schandfleck für die USA und ihre Werte: Sie wurden an geheimen Orten der CIA gefoltert und viele Jahre ohne Gerichtsverfahren gefangen gehalten. Auch die eigens eingeführten Militärtribunale mit ihren nur sehr eingeschränkten Rechten für die Angeklagten blieben ein so genanntes „legales schwarzes Loch“.
Ex-US-Präsident und Jurist Barack Obama bezeichnete es selbst als einen seiner größten Fehler, die Haftanstalt auf dem US-Marine-Stützpunkt Guantánamo nicht geschlossen zu haben. Nun also der Versuch, mit diesem düsteren Kapitel der US-Geschichte zum Abschluss zu kommen. Nach Jahren des vorgerichtlichen Rechtsstreits sei diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen worden, so der Chef-Ankläger. Und Guantanámo besteht weiter.