Die führenden Industrienationen der Welt haben sich nach den Anschlägen von Paris darauf verständigt, verschärft gegen Geldwäsche vorzugehen. Auch Deutschland muss bei seinen Gesetzen nachbessern.

Berlin - Nach den Anschlägen von Paris rückt in der Bundesregierung die Terrorfinanzierung in den Fokus. Es sei zwar noch zu früh, um aus den Attentaten Schlüsse für die Finanzkontrolle zu ziehen, heißt es in Berliner Regierungskreisen. Doch in den Ministerien wird geprüft, wie der Kampf gegen Geldwäsche verbessert werden kann. Seit dem G-20-Treffen der Industrie- und Schwellenländer im türkischen Antalya, das zu Beginn der Woche stattgefunden hat, besteht auch international Einigkeit, beim Austrocknen terroristischer Finanzierungsquellen stärker zu kooperieren.

 

In deutschen Regierungskreisen hieß es, die Digitalisierung des Finanzverkehrs bringe neue Gefahren mit sich. Das betreffe zum einen die Aktivitäten von Cyberkriminellen, die das Finanzsystem lahmlegen könnten. In den Blick der Behörden rücken aber auch virtuelle Währungen, die zur Finanzierung des Terrorismus eingesetzt werden könnten. Immer wieder tauchen Hinweise auf, dass es bei der Internetwährung Bitcoin nicht mit rechten Dingen zugeht.

Die Staaten verfügen im Kampf gegen die Terrorfinanzierung über einige Erfahrung. Nach den Anschlägen in New York und Washington 2001 wurden die Gesetze gegen Geldwäsche weltweit verschärft. Die Financial Action Task Force (FATF), die bei der Wirtschaftsorganisation OECD angesiedelt ist, entwickelt globale Standards und überwacht deren Einhaltung. Der FATF gehören 36 Staaten an, darunter die wichtigen Industrie- und Schwellenländer. Auch die Staaten des Golf-Kooperationsrates, zu dem etwa Saudi-Arabien und Katar gehören, sind vertreten.

Nach wie vor klaffen Lücken in der Gesetzgebung

Zu den Erfolgen der FATF gehört, dass sie mit 194 Ländern zusammenarbeitet, um den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu koordinieren. Ziel ist es, dass es auf der Welt keine sicheren Häfen für die Geldmittel aus Terrorismus gibt. Mittlerweile haben zwar die meisten Länder Gesetze gegen Geldwäsche beschlossen. Doch nach wie vor klaffen Lücken, heißt es in dem FATF-Bericht, der auf dem G-20-Gipfel vorgelegt wurde. Priorität müsse nun haben, Geldströme des sogenannten Islamischen Staats auszutrocknen, sagen die Kontrolleure.

Das Problem besteht darin, dass Terroristen ihre Gelder oft nicht über das klassische Bankensystem verschieben. So schleusen sie beispielsweise mit Hilfe des Internets Kapital über Kuriere in andere Länder. Die Fahnder können solche Kapitalflüsse nur schwer entdecken. In den Hauptstädten wird darüber nachgedacht, wie diese Kanäle besser kontrolliert werden können. Auf dem G-20-Gipfel wurde außerdem vereinbart, dass die Staaten ihre Informationen in stärkerem Maß austauschen – das soll beispielsweise für den Fall gelten, dass Vermögen von Verdächtigen eingefroren wird. Bis Frühjahr 2016 will die FATF den G-20-Finanzministern eine Liste vorlegen, aus der hervorgeht, was die Länder unternehmen, um Mängel im Kampf gegen Geldwäsche zu beseitigen.

Deutschland musste sich in den vergangenen Jahren einige Rüffel der OECD-Organisation gefallen lassen. Grund dafür war, dass die FATF noch Gesetzeslücken entdeckte. Die Bundesregierung kam diesen Forderungen nach. Im Juni 2015 trat ein Gesetz in Kraft, das die Terrorismusfinanzierung als eigenen Straftatbestand behandelt. Dieses Regelwerk geht über den engen Anwendungsbereich der früheren Regelung hinaus. „Damit wird der besonderen Bedeutung Rechnung getragen, welche der Finanzierung als wirtschaftlicher Nährboden für terroristische Straftaten zukommt“, erklärt das Justizministerium.

In Kürze ändert Berlin noch das Aktienrecht

Demnächst treten weitere Regelungen in Kraft, die Geldwäsche erschweren. Dazu gehört, dass die sogenannte Selbstgeldwäsche unter Strafe gestellt wird. Dabei handelt es sich um das Reinwaschen von Vermögen, das aus einer eigener Straftat stammt. Bisher ging der Gesetzgeber davon aus, dass ein Straftäter für die ursächliche Tat belangt wird. Wenn Kriminelle Geld oder andere Gegenstände aus der Vortat in den Verkehr bringen, ist auch dies künftig strafbar. Die FATF mahnte die Bundesregierung, den umfassenden Geldwäschebegriff zu übernehmen.

Eine weitere Korrektur betrifft das Aktienrecht. Die Beteiligungsstrukturen bei nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften sollen bekannt werden. Bei der Ausgabe von Inhaberaktien nicht-börsennotierter Unternehmen ist es möglich, dass Änderungen im Gesellschafterkreis verborgen bleiben und das Unternehmen nicht weiß, wer die Aktionäre sind. Das erleichtert Geldwäsche. In Kürze greift die Vorschrift, dass Aktionäre bekannt sein müssen.