Der Prozess gegen drei mutmaßliche Dschihadisten vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht neigt sich dem Ende zu. Die Plädoyers haben begonnen. Die Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen.

Stuttgart -

 

Die Geschichte vom humanitären Helfer kauft die Bundesanwaltschaft dem Angeklagten Ismael I. nicht ab. „Er hat von Anfang an nur das eine Ziel verfolgt: sich dem Dschihad anzuschließen“, sagte der Staatsanwalt Malte Merz am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG). In Telefonaten und Kurznachrichten habe der 24-Jährige seine radikale Haltung offenbart. Wegen der Mitgliedschaft in der  IS-nahen terroristischen Vereinigung Jamwa fordert die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft für den Hauptangeklagten. Der 38-jährige Mitangeklagte Mohammad A. soll wegen der Unterstützung der in Syrien agierenden Gruppe für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter, Ismaels 34-jähriger Bruder Ezzedine I. für drei Jahre. Prozesse um Syrien-Heimkehrer sind eher selten, allerdings hat das Frankfurter OLG erst im Dezember den ehemaligen IS-Kämpfer Kreshnik B. zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Die Ankläger halten Ismael I. für einen Überzeugungstäter. Beim ersten Syrienaufenthalt im Sommer 2013 sei er zum Kämpfer ausgebildet worden und habe sich nahe der Front aufgehalten. Nach Deutschland sei er nur zurückgekehrt, um im Auftrag der Jamwa Kampfkleidung und Ausrüstung zu besorgen. Mit einem voll gepackten Auto und dem angeworbenen Mitangeklagten Mohammad A. war Ismael I. am 13. November 2013 auf dem Weg nach Syrien, als ihn die Polizei an der Autobahnraststätte Gruibingen stoppte.

Es ging nie um humanitäre Hilfe

Bundesanwaltschaft sieht feste Überzeugungen

Der 24-Jährige sei zwar geständig, doch habe er sich in seinem „Aussage-Gestrüpp“ verheddert, weil er sein wahres Motiv verdecken wollte, sagte Merz. Die abgehörten Nachrichten, unter anderem an den Hassprediger Sven Lau, seien eindeutig. In einem Telefonat habe der 24-Jährige deutlich gemacht, dass er schon seit einem Jahr nach Syrien wolle und jetzt endlich einen Weg gefunden habe. Es sei seine Pflicht. „Ich bekämpfe die Schiiten“, habe er gesagt.

Von Anfang an habe er geplant, sich von einem Schleuser, der Verbindungen zur Jamwa pflegte, nach Syrien bringen zu lassen, sagte Merz. „Daraus folgt: es ging dem Angeklagten nie um humanitäre Hilfe.“ Nicht nachzuweisen sei ihm aber die Teilnahme an einem konkreten Kampfgeschehen. Auch bei beiden anderen Angeklagten liest die Bundesanwaltschaft eine feste Überzeugung aus den abgehörten Telefonaten. Mohammad A. hatte ebenfalls behauptet, er habe den Menschen stets helfen wollen, doch Merz spottete: „Und deshalb hat der Angeklagte eine Splitterweste dabei gehabt?“ Von Ezzedine I., der die Jamwa laut Bundesanwaltschaft mit mehr als 11 000 Euro unterstützen wollte, zitierte Merz die Frage an Ismael I., ob sie „die Schiiten ordentlich jagen und töten“ würden.

Verteidiger fordert mildere Strafe

Die im März 2013 gegründete Jamwa sei ohne Zweifel eine terroristische Vereinigung, sagte Merz. Zur Tatzeit sei sie zwar noch nicht in die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) integriert gewesen, habe aber mit dieser eng kooperiert. Gegen Ismael I. würden seine zahlreichen Handlungen sprechen, darunter „Kerntätigkeiten“, sagte der Oberstaatsanwalt Bodo Vogler. Mohammad A. wiederum habe unter anderen das Auto zugelassen und damit den Transport erst möglich gemacht. Zudem sei er wie Ismael I. bereit gewesen, in den Kampf zu ziehen. Gegen Ezzedine I. spreche etwa, dass er mit seinen 10 000 Euro die Ausrüstungskäufe finanziert habe.

Ein Angeklagter gilt jetzt als Verräter

Eine „erhebliche Strafmilderung“ für seinen Mandanten Ismael I. forderte hingegen der Rechtsanwalt Stefan Holoch. Man müsse die leidvolle Geschichte seiner Familie berücksichtigen. „Er hat mit dem Assad-Regime ein privates Hühnchen zu rupfen gehabt.“ Bei seiner Pilgerfahrt nach Mekka habe er „die letzte Ölung“ bekommen, aber ein Fundamentalist könne er gar nicht sein, dafür sei sein Leben viel zu „verkifft“. Holoch bezweifelte auch, dass der 24-Jährige an Kämpfen teilgenommen hat. Dahingehende Berichte des Angeklagten seien Aufschneiderei. Mit seiner Aussage habe er es aber ermöglicht, dass zwei weitere Jamwa-Aktive verhaftet wurden. Ein Dritter werde gesucht. „Mein Mandant gilt jetzt als Verräter.“ Der Prozess wird am Freitag mit weiteren Plädoyers fortgesetzt.