Der US-Autobauer Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, Hunderte Kunden per Gerichtsentscheid vor der Rückzahlung des Umweltbonus zu bewahren. Klagen müssten die Käufer nun selbst.

Frankfurt/Eschborn - Das Elektroauto Tesla S war vorübergehend - vom 30. November 2017 bis zum 5. März 2018 - von der Liste der förderfähigen Modelle gestrichen worden. Grund: Die gerade noch in den Rahmen von maximal 60.000 Euro Netto-Endpreis passende Basisversion war im Handel nicht erhältlich.

 

Wer vor dem 6. März 2018 einen Tesla S erworben hatte und dafür die staatliche Kaufprämie erhalten hatte, muss diese zurückzahlen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hatte Mitte Juli mitgeteilt, es gehe um rund 800 Fälle. Etwa 250 weitere Anträge von Tesla-Kunden seien aufgrund der Sachlage abgelehnt worden.

Klagen können nur die Käufer

Tesla fühlte sich benachteiligt und zog vor Gericht. Das entschied, die Überprüfung, ob das Modell ein förderfähiges Elektroauto sei, berühre die Rechte des Herstellers nicht. Tesla könne das Modell weiterhin verkaufen. Ein möglicher Imageschaden infolge der Streichung begründe kein einklagbares Recht.

Klagen könnte nach Einschätzung der Kammer - wenn überhaupt - nur der jeweilige Autokäufer als Empfänger des staatlichen Zuschusses. Gegen den Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Nach neuen Gutachten und Zusagen des US-Herstellers steht der Tesla S mittlerweile wieder auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Die Elektro-Prämie kann seit Anfang Juli 2016 beim Bafa beantragt werden. Für reine Elektrowagen mit Batterie gibt es 4.000 Euro, für Hybridautos sind es 3.000 Euro. Finanziert werden die Prämien je zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Hersteller.