Neben der B14 sollen im Kampf gegen Feinstaub wohl auch die Hohenheimer Straße und die Neue Weinsteige zur Umweltteststrecke werden - dort gilt dann Tempo 40.

Stuttgart - Am heutigen Dienstag steht das seit Langem überfällige Tempo-40-Gutachten im Ausschuss für Umwelt und Technik auf der Tagesordnung. Stadt und Regierungspräsidium wollen den Stadträten zwei zeitlich befristete Tests mit einem neuen Tempolimit vorstellen. So soll auf der hoch mit Feinstaub belasteten B14 zwischen dem Heslacher Tunnel und dem Schwanentunnel versuchsweise Tempo 40 gelten. Als zweiter Testparcours sind die ebenfalls stark mit Rußpartikeln und Stickoxiden belastete Hohenheimer Straße und eventuell auch die Neue Weinsteige vorgesehen.

 

Genaueres über seine Pläne will das Regierungspräsidium erst am Dienstag in einer Pressemitteilung bekanntgeben. Am Montag schwieg sich die Aufsichtsbehörde, die für den Aktionsplan gegen die zu hohen Feinstaubschwaden zuständig ist, noch aus. Man wolle die Pläne zuerst den Stuttgarter Stadträten vorstellen. Als Begründung für die beiden Tempoversuche ist unter anderem zu hören, dass untersucht werden müsse, ob es Verkehrsverlagerungen in andere Straßen und Wohngebiete geben könnte. "Außerdem ist noch nicht klar, wie stark Tempo 40 die Schadstoffwerte senken kann", heißt es bei der Stadt.

In dem Gutachten gebe es in dieser Hinsicht keine klaren Aussagen. Im besten Fall könne der Feinstaubausstoß um bis zu zehn Prozent gesenkt werden. "Es gibt aber auch Verkehrssituationen, in denen er bei Tempo 40 ansteigen kann", heißt es. Um klare Aussagen treffen zu können, müssten die Versuche auf beiden Teststrecken wohl ein Jahr lang dauern, um alle Jahreszeiten abzudecken.

Umweltpolitischen Erkenntnissen sollen Taten folgen

In der den Gemeinderatsfraktionen noch nicht vorliegenden Studie haben die Gutachter drei Szenarien abgebildet: Im ersten wird Tempo 40 auf allen Hauptverkehrstraßen im gesamten Stadtgebiet untersucht, im zweiten richtet sich der Fokus auf die Innenstadt und im dritten werden nur noch die Auswirkungen eines Tempolimits auf der B14 betrachtet.

"Von einem bloßen Versuch mit Tempo 40 war vor Gericht keine Rede", sagt der Rechtsanwalt Roland Kugler. Der Jurist hat im September vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht für einen am Neckartor wohnenden Kläger einen Erfolg erzielt: Danach muss das Regierungspräsidium bis Ende 2012 entscheiden, ob Tempo 40 auf allen Stuttgarter Hauptverkehrsstraßen gilt. Falls das flächendeckende Tempolimit nicht komme, könne sein Mandant erneut Klage gegen die Aufsichtsbehörde erheben.

"Ich bin deshalb von der Botschaft aus dem Regierungspräsidium überrascht", sagt Kugler gestern. Ihm liege bis jetzt weder ein erläuterndes Schreiben der Aufsichtsbehörde noch das Gutachten selbst vor. Er werde das Gefühl nicht los, dass die Autofahrer gar nicht auf die Bremse treten sollten. "Um die Dinge abschließend beurteilen zu können, müsste ich das Gutachten einsehen können", so Kugler. In Sachen Neckartor hat der frühere Stadtrat der Grünen bereits "konstruktive Gespräche im Verkehrsministerium" geführt. "Mein Kläger erwartet, dass dort beim Thema Feinstaub anders als früher agiert wird." Kugler hofft, dass "den umweltpolitischen Erkenntnissen auch rasch schadstoffsenkende Taten folgen".