Testarossa Spielzeughersteller kämpft gegen Ferrari
Wer eine Marke nicht mehr benutzt, der verliert das Recht an ihr. Ist das bei Ferrari Testarossa der Fall? Ein Spielzeughersteller ringt mit dem Sportwagenbauer.
Wer eine Marke nicht mehr benutzt, der verliert das Recht an ihr. Ist das bei Ferrari Testarossa der Fall? Ein Spielzeughersteller ringt mit dem Sportwagenbauer.
Gebrauchtwagen, zudem dann, wenn sie etwas älter sind, gehören nicht unbedingt zu den Fahrzeugen, für die man übermäßig viel Geld berappen muss. Aber natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Eine davon heißt Testarossa. Ferrari hat den Sportwagen zwischen 1984 und 1996 produziert. Wer heute einen halbwegs ordentlichen Boliden mit seinen bis zu 440 PS haben möchte, der muss dafür in der Regel weit mehr als 100 000 Euro bezahlen. Der Verbrauch von 15 Litern auf 100 Kilometer fällt dann auch nicht mehr ins Gewicht.
Der Ferrari Testarossa ist für eine bestimmte Generation ein Begriff wie Donnerhall – ein Traum, der in den meisten Fällen unverwirklicht bleibt. Der Nürnberger Spielzeughersteller Kurt Hesse möchte nicht nur Spielzeugautos unter diesem Namen produzieren, sondern auch Rasierklingen – und kämpft seit Jahren mit Ferrari um die Nutzung des Namens. Auf vielen unterschiedlichen Gebieten, mit ebenso unterschiedlichem Erfolg. 2017 gab es die erste Entscheidung vom Landgericht in Düsseldorf zu Gunsten des Franken, am Mittwoch entschied der EuGH gegen ihn. Ein Ende der Prozesse ist nicht abzusehen. Natürlich mache er weiter, sagt Hesse gegenüber unserer Zeitung.
Auf den ersten Blick klingt das Markenrecht einfach und übersichtlich. Wer eine Marke nicht mehr benutzt, der verliert nach einiger Zeit das Recht an ihr. Darüber, was mit benutzen genau gemeint ist, lässt sich allerdings trefflich streiten. 2017 entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass Ferrari die deutsche Marke Testarossa seit mehr als 20 Jahren nicht mehr für Fahrzeuge benutzt habe und löschen musste. Das Oberlandesgericht sah dies im Wesentlichen anders. Ferrari hatte argumentiert, es biete nach wie vor die Wartung, Reparatur und Aufbereitung von Testarossa-Fahrzeugen an. Nach Angaben von Kurt Hesse wollte der Bundesgerichtshof die Revision nicht annehmen, weswegen der Streit nun beim Bundesverfassungsgericht liegt.
Parallel dazu hat Hesse beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EuIPO) versucht, den europarechtlich geschützten Markennamen Testarossa für verfallen zu erklären – und Recht bekommen. Die Freude hielt jedoch nur bis zu diesem Mittwoch: da hat der EuGH sein Urteil verkündet, und die Entscheidung des Amtes aufgehoben. Begründung auch hier: Beim Wiederverkauf von Gebrauchtwagen durch Vertragshändler liege eine „ernsthafte Benutzung“ der Marke vor.
Ernsthaft beeindruckt zeigt sich Hesse von dieser Entscheidung nicht. Natürlich prüfe man nun erst einmal, ob und wie man weiter machen könne, sagt der Mann, der vor 35 Jahren selbst einmal mit im echten „Testarossa“ eines Freundes in die Schweiz gefahren ist. Schließlich sind die Italiener nicht die ersten, die seine Hartnäckigkeit zu spüren bekommen. Vor 15 Jahren hat Heller mit seiner Firma Autec einen langen Rechtsstreit quer durch die Instanzen gegen Opel gewonnen. Der Bundesgerichtshof entschied letztendlich, dass die Hersteller von Spielzeugautos unter bestimmten Umständen die Markenzeichen der echten Produzenten verwenden dürfen, ohne damit gegen das Markenrecht zu verstoßen. Das sei ein Riesenerfolg für die gesamte Spielzeugindustrie gewesen, sagt Heller – und den möchte er auch noch gegen Ferrari feiern.