Anders, als in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt im Wahllokal keine 3G-Vorschrift. Das Wichtigste zu den Corona-Regeln im Wahllokal finden Sie hier im Artikel.

Die 3G-Regel bestimmt in Baden-Württemberg mittlerweile den Zutritt zu einem Großteil der Bereiche des öffentlichen Lebens(1). Ob Restaurant, Fitnessstudio oder Schwimmbad - ohne den Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Coronatests bleibt der Zutritt zu vielen Teilen der Öffentlichkeit verwehrt.

 

Am kommenden Sonntag, den 26. September 2021, findet in Deutschland die Bundestagswahl unter Corona-Bedingungen statt. Da kommt natürlich auch die Frage auf, ob die 3G-Regelung im Wahllokal gilt. In der neuen Corona-Verordnung sind unter § 11 auch die Regelungen für die Bundestagswahl definiert. Diese schließen eine 3G-Regel bzw. eine Testpflicht für das Wahllokal aus.

Die Corona-Regeln im Wahllokal:

  • Medizinische Maskenpflicht für alle Personen außer Kinder bis einschließlich 5 Jahren und Personen, denen das Tragen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
  • Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Vor dem Betreten des Wahlraumes muss sich jede Person die Hände desinfizieren.

Keinen Zutritt zum Wahlgebäude haben:

  • Personen, welche quarantänepflichtig sind.
  • Typische Symptome einer Corona-Infektion haben (Husten, Fieber, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns oder Atemnot).
  • Keine medizinische Maske tragen.

Auch nach Angaben der Bundesregierung(2,3) gelte allgemein keine 3G-Regelung in Wahllokalen und niemand müsse sich für die Abgabe seiner Stimme vorab auf Corona testen lassen.

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