Teure Auto-Reparatur „Mit mir macht der das nicht“: Mann soll 20.000 Euro an KFZ-Werkstatt zahlen

, aktualisiert am 11.02.2026 - 11:41 Uhr
Die Reparatur einer Mercedes-A-Klasse in einer Stuttgarter Werkstatt ist zu einem Fall für die Justiz geworden – weil die Monteure bei der Technik einen Rundum-Austausch vornahmen (Symbolfoto). Foto: picture alliance / David Ebener

An einer A-Klasse ist nicht nur der Riemenspanner gerissen, sondern auch eine Männerfreundschaft zerbrochen. Jetzt muss sich das Stuttgarter Landgericht mit dem kuriosen Fall befassen.

Rems-Murr: Sascha Schmierer (sas)

Für die Fahrt zum Stuttgarter Landgericht konnte Uwe Haase jüngst nicht in seine Mercedes-A-Klasse steigen und in Richtung Pragsattel kutschieren. Denn das mit Werbebannern seiner Immobilienfirma beklebte Gefährt des Mannes aus Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) steht nach wie vor auf dem Gelände eines Stuttgarter Autohauses. Seit fast zwei Jahren parkt das weiß lackierte Fahrzeug auf einem Abstellplatz in der Tiefgarage – und ist in dieser Zeit um keinen Zentimeter bewegt worden.

 

Fahrbereit wäre der Mercedes mit dem WN-Kennzeichen, die aktuell fehlende TÜV-Plakette dürfte mit Blick auf die technische Betriebsfähigkeit keine allzu große Hürde darstellen. Gut, der Wagen hat das Baujahr 2011 und aktuell exakt 127.744 Kilometer auf dem Buckel, da muss man bei der Frage nach dem Erhaltungszustand wohl schon gewisse Abstriche machen. Doch dass der Wagen nicht fahren würde, ist nicht der Grund, weshalb Uwe Haase ihn nicht fährt.

Erbitterter Clinch über eine angeblich aus dem Ruder gelaufene Reparatur

Nein, bei dem im Autohaus stehenden Mercedes des Weinstädters liegt der Fall etwas komplizierter. Die A-Klasse ist zu einem Streitobjekt geworden, zu einem Beweismittel im erbitterten Clinch um eine möglicherweise aus dem Ruder gelaufene Autoreparatur – und zum Grund, weshalb sich Uwe Haase dieser Tage überhaupt in Sitzungssaal 292 der Landgerichts-Außenstelle in der Maybachstraße eingefunden hat.

Der Immobilienmakler aus dem Remstal sieht sich bei den Reparaturkosten für den fahrbaren Untersatz nämlich derart über den Tisch gezogen, dass er die Rechnung der KFZ-Werkstatt für den Einbau neuer Teile mit Empörung abgelehnt und schlicht nicht bezahlt hat. 3800 Euro sollte er dem Fachbetrieb überweisen, ein Betrag, der aus seiner Sicht den Restwert der A-Klasse weit übersteigt. „Mein Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug hat sich im Laufe des Verfahrens verfestigt. Ich halte es für möglich, dass schon sehr viele Leute mit solchen Tricks um ihr Recht gebracht worden sind“, schreibt er in einer Mail an unsere Redaktion.

In den Google-Rezensionen über das Autohaus hat Uwe Haase deshalb durchgezählt, wie viele Kunden sich mit Beschwerden über nicht beauftragte Reparaturen äußern. Auf mehr als ein Dutzend Wortmeldungen ist der Weinstädter gestoßen, allerdings auch bei einer vierstelligen Bewertungszahl. Das spiegelt sich wider in den 4,5 von fünf möglichen Sternen, die der auch mit dem Siegel „Werkstatt des Vertrauens“ für sich werbende Betrieb in Stuttgart-Botnang auf verschiedenen Portalen erhält.

„Das Autohaus genießt überwiegend positive Bewertungen, besonders für Freundlichkeit, Kompetenz und schnellen Service. Kunden loben faire Beratungen beim Autokauf und kurzfristige Werkstatttermine, während vereinzelt Kritik an der Kommunikation oder Problemlösung geäußert wird“, heißt es in der Zusammenfassung der Rezensionen im Internet.

Bei der Rechnung fiel der Immobilienmakler aus allen Wolken

Um eben Probleme mit der Kommunikation aber geht es Uwe Haase. Der Immobilienmann behauptet, von der Werkstatt vorab nicht über die Dimension der notwendigen Reparatur informiert worden zu sein – und keinesfalls sein Einverständnis für den Austausch aller angeblich defekten Bauteile erteilt zu haben. Erst im Nachhinein will der in Weinstadt-Großheppach lebende 60-Jährige über den Umfang der Arbeiten aufgeklärt worden sein – zusammen mit einer Rechnung, die ihn aus allen Wolken fallen ließ.

In die Werkstatt gebracht hatte Uwe Haase seine A-Klasse im April 2024 wegen eines quietschenden Keilriemens. Außerdem wollte der Weinstädter die Zündkerzen gewechselt haben – eigentlich kein Kundenwunsch, bei dem vierstellige Kosten zu erwarten gewesen wäre. „Ich habe mit etwa 500 Euro gerechnet, eher mit weniger“, sagt der Weinstädter über den fast zwei Jahre zurückliegenden Auftrag.

Dass Haase eher mit weniger als mit mehr gerechnet hatte, hat zwei Jahrzehnte zurückreichende Gründe: Erstens ist der Weinstädter sozusagen vom Fach und hat vor dem Umstieg in die Immobilienbranche selbst mal eine Lehre als KFZ-Mechaniker absolviert. Und zweitens hat er mit Frank Althoff, dem Besitzer des Autohauses, eine gut 30 Jahre währende Freundschaft gepflegt. Ein ordentlicher Rabatt auf den Rechnungspreis, da war sich Uwe Haase mehr als sicher, liegt wegen der persönlichen Verbindung allemal drin.

Doch mit Keilriemen und Zündkerzen war es bei der A-Klasse nicht getan. Nach dem Wechsel des defekten Riemenspanners stellte die Werkstatt fest, dass der Klimakompressor einen Riss hat, die Lichtmaschine mahlende Geräusche macht und sich am Gummi des sogenannten Torsionsschwingungsdämpfers poröse Stellen zeigen. Obwohl sich Fachleute durchaus die Frage hätten stellen können, ob der Austausch wirtschaftlich überhaupt noch Sinn macht und die Reparaturkosten nicht womöglich den Restwert des Fahrzeugs übersteigen, machte sich der Mechaniker ans Werk.

Uwe Haase jedenfalls verschlug es die Sprache, als im Frühjahr 2024 tatsächlich die Rechnung über die Reparatur in den Briefkasten flatterte – und statt der erwarteten 500 Euro unterm Strich samt Stundenlohn und Mehrwertsteuer der Betrag von 3800 Euro stand. „Mit mir macht der das nicht“, sagte sich der 60-Jährige, legte die Freundschaft zu den Akten und zog mit einer Klage gegen die von ihm als Beutelschneiderei verstandene Forderung vor den Kadi.

Das hat inzwischen nicht nur einen KFZ-Gutachter in Lohn und Brot gesetzt, sondern der Justiz auch einen Fall beschert, den Richter Herzog so auch nicht alle Tage auf dem Verhandlungstisch hat. Wie führt man einen Nachweis über eine Auftragserweiterung, wenn Aussage gegen Aussage steht? Ist es glaubwürdig, wenn ein um seinen Ruf fürchtender Autohändler seine Mitarbeiter wortreich versichern lässt, dass der Kunde selbstverständlich immer wieder über neu auftauchende Probleme bei der Reparatur informiert worden sei? Und wie ist mit einem vermeintlich geprellten Mann umzugehen, der nicht nur Recht bekommen, sondern ganz offensichtlich auch recht haben will?

Auf der anderen Seite steht eine Branche, in der es offenbar üblich ist, auch für erhebliche Beträge per telefonischem Zuruf grünes Licht zu erhalten – spontan und ohne jegliche Dokumentation. Wenn da schon Fachleute ins Straucheln geraten sind technische Laien beim Anruf aus der Werkstatt erst recht überfordert. Bezeichnend ist der Begriff, den das KFZ-Gewerbe selbst fürs Gespräch mit dem Kunden verwendet. Beim Beichten hoher Kostenvoranschläge ist branchenintern gern von der „Eat-the-frog“-Therapie die Rede – hat der Kunde die Kröte geschluckt, ist der Weg für größere Reparaturen frei.

Uwe Haase jedenfalls will nie eine Freigabe für einen Rundumschlag im Motorraum erteilt haben und wittert nicht weniger als eine Verschwörung. Er spricht von einem „aus fachlicher Sicht völlig absurden Gutachten“ und argwöhnt sogar, dass Werkstatt und Sachverständiger unter einer Gefälligkeitsdecke stecken.

Haase will recherchiert haben, dass die bestellten Ersatzteile selbst bei Mercedes nur die Hälfte der ihm verrechneten Summen kosten würden und zweifelt an, dass Lichtmaschine und Co. überhaupt defekt waren. Merkwürdig ist aus seiner Sicht schon, dass die ausgetauschten Teile nach der Reparatur im Metallschrott entsorgt worden sind – für den Weinstädter ein Beleg, dass gar nichts kaputt war und ihm als Kunden nur übel mitgespielt werden sollte. „Offenbar ist es gängige Praxis, die Kundschaft abzuzocken“, sagt er.

Autohändler Frank Althoff nennt derlei Vorwürfe schlicht „Unsinn“, sein als Werkstatt-Chef fungierender Sohn spricht von einer „glatten Lüge“. Der Anwalt des Autohauses sieht den verärgerten Kunden an einem Punkt, wo der versuchte Prozessbetrug relevant wird. „Sie sind jetzt auf so dünnem Eis, dass es gleich brechen wird“, sagt er.

Für die „Parkgebühr“ ruft das Autohaus einen Tagessatz von 20 Euro auf

Ohnehin hat das Autohaus längst zum Konter ausgeholt – und verlangt seit geraumer Zeit ein Standgeld für die auf dem Areal abgestellte A-Klasse. Aufgerufen wird ein Tagessatz von 20 Euro, mit Zinsen, Mahngebühren und Portokosten ist mittlerweile ein Betrag von fast 16.000 Euro aufgelaufen. Mit den Kosten für Gericht, Rechtsanwalt und Gutachter sowie der umstrittenen Rechnungssumme kommt da ein erklecklicher Betrag zusammen. Einen am Rand einer früheren Verhandlung vorgeschlagenen Vergleich aber hat Uwe Haase abgelehnt.

„Schon erstaunlich, wenn alle per Du sind und das so eskaliert“, sagt der Richter über den Fall, bei dem wohl nicht nur der Riemenspanner gerissen, sondern auch eine Freundschaft zerbrochen ist. Ein Urteil in dem Prozess wird frühestens im März erwartet.

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