Teurer Abschied vom Erdgas Bundesnetzagentur will heftige Gaskosten verhindern

Bis 2045 ist geplant, große Teile des Erdgasnetzes zu entfernen. Dies führt zu zusätzlichen Kosten für die Verbraucher. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

In der Wärmewende wird Erdgas zum Auslaufmodell. Die Bundesnetzagentur will verhindern, dass der letzte Gaskunde irgendwann das ganze Netz bezahlt.

Digital Desk: Jonas Schöll (jo)

Je mehr Menschen in der Energiewende auf klimafreundlichere Energieträger wie Wärmepumpen umsteigen, desto höher wird der Gasnetzpreis für die verbleibenden Gasverbraucher. Im Extremfall müssten einige wenige Kunden – wenn nicht sogar ein einziger Kunde, der den Absprung nicht rechtzeitig geschafft hat – das gesamte Netzentgelt allein zahlen.

 

Um solche Szenarien zu verhindern, will die Bundesnetzagentur die Netzkosten für das Gas schon jetzt erhöhen – und somit auf mehr Schultern verteilen. Gasverbraucher müssen ab dem kommenden Jahr mit höheren Netzentgelten rechnen. Diese machen 16 bis 19 Prozent der Gasrechnung aus.

Der Grund: Deutschland soll laut Klimaschutzgesetz bis 2045 klimaneutral werden. Das wirkt sich auch auf die künftige Erdgasversorgung und den Umfang des Verteilernetzes aus. So dürfte das bestehende Gasnetz in den kommenden Jahrzehnten deutlich schrumpfen. Doch trotz sinkender Absatzmengen fallen weiterhin Kosten für das Gasnetz an. Um in Zukunft extreme Netzentgelte zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur nun neue Regeln zur Finanzierung der Gasnetze bekannt gegeben.

Betreiber dürfen Netze früher abschreiben

Demnach dürfen die Betreiber ihre Netze bald schneller abschreiben: in der Regel bis 2045 – dem Jahr, in dem Deutschland netto keine CO2-Emissionen mehr ausstoßen will – und in Ausnahmefällen sogar schon zehn Jahre früher. Üblicherweise beträgt die Abschreibungsdauer für Gasinfrastruktur rund 45 Jahre. Damit sei gewährleistet, dass Netzbetreiber Investitionen in die Erdgasnetze weiterhin amortisieren können.

Und es soll auch ein Schutz für Verbraucher sein. Denn „so wird verhindert, dass Kunden, die langsamer als andere aus der Erdgasnutzung aussteigen können, zu hohe Belastungen tragen müssen“, begründet die Bundesnetzagentur. Ohne diese Maßnahme müssten die verbleibenden Nutzer mit der Zeit immer höhere Entgelte tragen.

Hat Erdgas bald ausgedient?

Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strom-und Gaspreises. Energieanbieter zahlen sie für die Nutzung der Strom- und Gasinfrastruktur an Netzbetreiber – und geben sie in der Regel an die Verbraucher weiter. Die Bundesnetzagentur reguliert und kontrolliert die Netzentgelte. Ein größerer Rückgang der Gasanschlüsse sei derzeit zwar noch nicht zu verzeichnen.

Doch die Behörde macht deutlich: „Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes wird über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr genutzt werden. Einige Länder und Kommunen planen einen noch schnelleren Ausstieg aus der Gasversorgung.“ Teile des Fernleitungsnetzes und vereinzelt des Verteilernetzes würden für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. „Der verbleibende Teil des Netzes wird stillgelegt.“

Behörde rechnet mit „moderaten Anstieg“ der Netzentgelte

Die Wärmewende soll so gestaltet werden, „dass die Kunden zu jedem Zeitpunkt sicher versorgt werden und hierfür angemessene Netzentgelte erhoben werden.“ Schnellere Abschreibungen gingen in der Anfangsphase der Gasnetztransformation grundsätzlich mit höheren Entgelten einher, hieß es. Die Bundesnetzagentur rechnet mit einem „eher moderaten Anstieg“ der Netzentgeltkosten. Welche Kosten konkret auf Gasverbraucher zukommen könnten, ließ die Behörde allerdings offen.

Die Netze BW, die im Südwesten ein über 5000 Kilometer langes Gasverteilnetz betreibt, wollte am Donnerstag ebenfalls keine Angaben dazu machen, inwiefern ihre Kunden von Netzentgelt-Erhöhungen betroffen sein können. Die EnBW-Tochter versorgt insgesamt rund 250 000 Netzkunden und weitere Netzbetreiber. Die Netze BW übernehmen Planung, Bau und Betrieb sowie die Instandhaltung dieses Netzes.

Ministerium rechnet mit schrumpfendem Gasnetz

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hatte Mitte März ein Ideenpapier zur Zukunft der Gasverteilernetze vorgelegt. Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 heißt es im Papier, bis dahin müsse der Ausstieg aus fossilem Erdgas vollzogen worden sein. Gasverteilernetze dienten vorrangig der Versorgung mit Erdgas zur Wärmeerzeugung in Haushalten, von Industrieunternehmen und anderen Unternehmen sowie lokalen Kraftwerken.

Das Ministerium geht davon aus, dass viele Kunden künftig durch Wärmenetze versorgt werden oder strombetriebene Wärmepumpen nutzen werden. Es sei davon auszugehen, dass die Länge dieser Netze von derzeit über 500 000 km stark zurückgehen werde. In welchem Umfang die Gasverteilernetze nach 2045 noch benötigt werden, werde unter anderem davon abhängen, inwieweit sie zur Verteilung von Wasserstoff verwendet werden könnten und sollen.

Die Bundesnetzagentur

Behörde
Die Bundesnetzagentur ist Deutschlands oberste Regulierungsbehörde. Sie untersteht dem Bundeswirtschaftsministerium und sitzt in Bonn. Volkswirt Klaus Müller ist seit 2022 Präsident der Bundesnetzagentur.

Wettbewerb
Die Aufsichtsbehörde ist für den Wettbewerb von insgesamt fünf Netzmärkten verantwortlich: Elektrizität und Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr.

Verbraucher
Die Behörde ist auch eine Anlaufstelle für Verbraucher – zum Beispiel bei unerlaubten Werbeanrufen oder wenn es Probleme bei einem Anbieterwechsel gibt.

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