Nach dem Entwurf des baden-württembergischen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen soll die Mietpreisbremse ab 2026 nicht mehr für Ditzingen gelten. Das hätte spürbare Folgen.

Nach dem aktuellen Entwurf des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen soll die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg über das Jahr 2025 hinaus verlängert und auf insgesamt 130 Städte und Gemeinden ausgeweitet werden. Gleichzeitig sieht die Änderung vor, dass 43 Kommunen künftig nicht mehr unter die Regelung fallen, darunter auch die Stadt Ditzingen.

 

Grundlage dieser Entscheidung ist ein Gutachten des Unternehmens FUB IGES, das die Wohnungsmarktsituation in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes neu bewertet hat. Die Gesellschaft ist nach eigenen Angaben ein unabhängiges Forschungs- und Beratungsunternehmen für Wohnungs- und Immobilienwesen mit Sitz in Hamburg.

Ditzingen zweifelt Datengrundlage für Mietpreisbremse an

Nach Ansicht der Stadt Ditzingen beruht die Entscheidung wesentlich auf einer fehlerhaften Datengrundlage. Das Gutachten stützt sich auf Daten des Zensus 2022, gegen dessen Ergebnisse die Stadt bereits vor einem Jahr Widerspruch beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg eingelegt hat. Eine Entscheidung über diesen Widerspruch steht aus.

Nach dem Gutachten der Hamburger erfüllt Ditzingen nur drei der fünf Bewertungskriterien, die für die Einstufung eines angespannten Wohnungsmarkts maßgeblich sind. Die Stadt erfüllt demnach die Kriterien beim „Wohnungsversorgungsgrad“, bei der „Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten“ sowie bei der „Mietpreisdifferenz“. Nicht erfüllt seien die Kriterien „Versorgung Neubürger“ und „Mietbelastungsquote“.

Oberbürgermeister von Ditzingen: Michael Makurath Foto: Stadt Ditzingen

Gerade die Kategorie „Versorgung Neubürger“ basiert auf der Entwicklung der Haushaltszahlen zwischen 2011 und 2022. Diese Berechnung greift auf die Zensusdaten von 2022 zurück. Aufgrund der dort ausgewiesenen rückläufigen Haushaltszahl erscheint Ditzingen rechnerisch als Stadt mit verbessertem Wohnungsangebot. Tatsächlich jedoch habe die Stadt in den vergangenen Jahren einen deutlichen Bevölkerungszuwachs erlebt, der die Nachfrage nach Wohnraum weiter erhöht habe.

Mit dem beabsichtigten Wegfall der Mietpreisbremse zum 1. Januar 2026 befürchtet die Stadt erhebliche Mietsteigerungen, da bei Neuvermietungen keine Obergrenze mehr gilt. Zusätzlich entfällt unter anderem die reduzierte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Alles in allem bedeute dies eine spürbare Schwächung des Mieterschutzes und könnte die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Ditzingen verschärfen, heißt es.