Der Taximörder vom Bodensee will die Strafe lieber im Gefängnis anstatt in der Psychatrie absitzen.

Wiesloch - Der Taximörder vom Bodensee will seine Strafe nicht mehr im Psychiatrischen Zentrum Wiesloch bei Heidelberg absitzen, sondern in ein Gefängnis verlegt werden. Auch die Psychiatrie strebe eine entsprechende Verlegung an, bestätigte am Donnerstag die Klinik einen Bericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN).

 

Der 29-Jährige lehne eine Therapie in Wiesloch ab. Er hatte vor einem Jahr eine Taxifahrerin am Bodensee umgebracht. Eine weitere vergewaltigte und verletzte er schwer. Der 29-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Wegen verminderter Schuldfähigkeit ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Vor einem Monat war er von dort geflohen und kurz darauf wieder gefasst worden.

"Wir unterstützen eine Verlegung"

„Er sieht sich wohl hier nicht richtig aufgehoben“, sagte eine Klinik-Sprecherin auf Anfrage. Wenn ein Insasse therapieunwillig sei, gebe es keine Ansatzpunkte für eine Behandlung. „Wir unterstützen deshalb eine Verlegung.“ Nach BNN-Informationen soll demnächst ein entsprechender Antrag beim Landgericht Heidelberg gestellt werden.

Der Mann wird als sehr gefährlich eingeschätzt. Er war Anfang Februar zu lebenslanger Haft verurteilt und wegen krankhafter Sexualvorstellungen und erheblich verminderter Schuldfähigkeit im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden untergebracht worden. Das Gericht attestierte dem Angeklagten schwere seelische Abartigkeit.

Seine Taten hatten die Bodenseeregion im Sommer 2010 in Angst und Schrecken versetzt. Der in Russland geborene Mann mit deutschem Pass hatte am 9. Juni mit Messerstichen eine Taxifahrerin in Hagnau am Bodensee umgebracht. Einen Tag zuvor hatte er mit demselben Messer einen Taxifahrerin in Singen lebensgefährlich verletzt und vergewaltigt. Die Frau ist seit der Tat gelähmt und an den Rollstuhl gefesselt. Der Täter hatte ihr mit einem Messerschnitt das Rückenmark durchtrennt und brutal die Halswirbel verdreht.

"Zur Beruhigung der Öffentlichkeit"

Das Konstanzer Landgericht hatte keine Sicherheitsverwahrung ausgesprochen, aber „zur Beruhigung der Öffentlichkeit“ darauf hingewiesen, dass es in Baden-Württemberg ein psychiatrisches Krankenhaus mit einem Hochsicherheitstrakt gebe. Aus eben dieser geschlossenen Psychiatrie in Wiesloch war der 29-Jährige vor einem Monat beim Hofgang geflohen; er konnte nach einem Tag aber wieder geschnappt werden. Um die Flucht von gefährlichen Patienten zu verhindern, rüstet die Klinik nach: So soll unter anderem an den bis zu fünf Meter hohen Innen- und Außenmauern ein höherer Stacheldrahtzaun angebracht werden.

Die Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe bedeutet oft nicht, dass ein Täter bis zu seinem Tod im Gefängnis sitzt. So kann die Strafe in Deutschland nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Es wird nicht ausgeschlossen, dass der Täter darauf spekuliert. Zur Frage, ob eine Verlegung möglich ist, gab es vom Justizministerium zunächst keine Antwort.