Der Einsatz von so genannten Stents bei Durchblutungsstörungen im Gehirn soll künftig prinzipiell nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. So aufregend klingt das eigentlich nicht – ist es aber doch.

Berlin - Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das oberste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, fällt in seiner heutigen Sitzung eine richtungsweise Entscheidung: Wie unsere Zeitung erfuhr, soll der Einsatz von so genannten Stents zur Behebung von Durchblutungsstörungen im Gehirn künftig prinzipiell nicht mehr zum Katalog der von den Gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Leistungen gehören. So aufregend klingt das eigentlich nicht – ist es aber doch. Vorgeschichte und Umstände des Beschlusses liefern ein Musterbeispiel für die Verteilungskonflikte im Gesundheitswesen und führen möglicherweise noch zu weitreichenden politischen Konsequenzen.

 

Darum geht es: Der Einsatz der Gefäßstützen galten einst als große neue Hoffnung im Kampf gegen Schlaganfälle. Etwa 170 000 Menschen erleiden in Deutschland einen Schlaganfall. Das Einsetzen eines Drahtgeflechts in die verengte Blutbahn galt als verheißungsvolle Alternative zu medikamentöser Behandlung. Die Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Mehrere internationale Studien haben gezeigt, dass die Methode das Risiko für einen erneuten Schlaganfall und vorzeitigem Tod signifikant erhöhten. Das Resultat war so eindeutig, dass Studien im Interesse des Patientenwohl abgebrochen wurden. Der wissenschaftliche Befund ist klar: Der regelmäßige Einsatz von intrakranialen Stents zur Schlaganfall-Bekämpfung ist ein Irrweg. Zu diesem Befund kommt auch das Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, dessen Untersuchungen auch eine Grundlage für die Beschlüsse des GBA sind. Die Konsequenz sollte klar sein: Die Methode kann nicht Teil des Leistungskatalogs bleiben. Darüber zu entscheiden hat der GBA.

Lesen Sie auch: Schlaganfall - Kleiner Katheter mit großer Wirkung

Die Politik hat sich herauszuhalten

Der ist sozusagen die Herzkammer des deutschen Gesundheitssystems. Er bestimmt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Er ist das das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Die Politik hat da inhaltlich nicht reinzureden, was eigentlich eine Errungenschaft ist – wenn alles gut läuft. Was man im vorliegenden Falle nicht sagen kann. Obwohl medizinisch die Sache eigentlich glasklar ist, kommt die heutige Entscheidung, die eine sehr geringe Zahl von Ausnahmen zulässt, erst nach einem jahrelangen Machtkampf zwischen den Entscheidern, der mitunter mit harten Bandagen geführt wurde, zustande.

Das führt tief ins Dickicht der Verteilungskämpfe. Im GBA wird nach Mehrheit entschieden. Zu vergeben sind 13 Stimmen. Fünf von der „Bank“ der gesetzlichen Kassen (Kostenträger) , fünf von der anderen Seite, also der Vertreter der Ärzte und Krankenhäuser (Leistunsgerbringer). Dazu kommen drei Unparteiische, auf die sich die beiden Bänken verständigen müssen. In der Regel funktioniert das alles ganz gut. 80 Prozent der Entscheidungen fallen einvernehmlich. Diesmal aber wurde hart gekämpft. Gegen die Streichung aus dem Katalog leistete vor allem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) harten Widerstand. Sie war in einer komfortablen Lage. Die hatte ihr noch in der vergangenen Legislaturperiode FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr verschafft: Wenn es nämlich darum geht, Leistungen zu streichen, kommt unter bestimmten Umständen eine Sonderklausel zur Anwendung: Dann genügt nicht die einfache Mehrheit, sondern neun Stimmen müssen her. Eine „Bank“ plus die drei Neutralen reicht dann nicht mehr. Im Klartext: Ohne Zustimmung von Ärzten und Krankenhäuser lassen sich bestimmte Leistungen gar nicht streichen, selbst wenn ihr Nutzen umstritten oder ihr Schaden gar evident ist.

Die Politik denkt an eine Revolution

Das ist heikel, denn da können sich ökonomische und medizinische Motive vermischen. Wenn Leistungen nicht mehr erstattet werden, gehen den Krankenhäusern Einnahmen verloren. Hat das hier eine Rolle gespielt? Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG, weist das von sich. „Absurd“ nennt er im Gespräch mit unserer Zeitung den Vorwurf. Dagegen sprächen schon die geringen OP-Zahlen. Tatsächlich werden jährlich nur 600 bis 700 interkraniale Stents in Deutschland eingesetzt. Aber der Stent-Streit ist eben auch ein möglicher Präzedenzfall. Die Bahr-Klausel macht es jedenfalls prinzipiell möglich, dass Krankenhäuser und Ärzte bei Streichungen aus dem Leistungskatalog auf stur schalten.

Das ruft nun die Politik auf den Plan. In der Koalition gilt die Bahr-Klausel heute als Sündenfall. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, sagt, die SPD sei „offen für eine Reform des Neun-Stimmen-Qurorums, wenn die Union zu einer Korrektur bereit ist“. Dort gibt es tatsächlich eine neue Nachdenklichkeit. Ihr Gesundheitsexperte Michael Hennrich findet die Sonderklausel falsch. Der Staat müsse „Wege finden, dass Allgemeinwohl durchzusetzen“. Er kann sich vorstellen, den GBA in eine „unabhängige Bundesoberbehörde“ zu überführen. Dies geschehe auch in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge – etwa bei der Bundesnetzagentur. Es wäre eine Revolution.