Thomas Middelhoff zählte einst zu den einflussreichsten Managern Deutschlands. Nun ist er ein rechtskräftig verurteilter Straftäter und muss möglicherweise bald wieder ins Gefängnis.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die im November 2014 verhängte dreijährige Haftstrafe gegen den früheren Topmanager Thomas Middelhoff bestätigt. Die Richter verwarfen die Revision Middelhoffs gegen die Entscheidung als unbegründet, wie der Bundesgerichtshof am Montag mitteilte. Das Urteil ist damit rechtskräftig und der Manager muss nach Angaben aus Justizkreisen damit rechnen, dass ihm die Staatsanwaltschaft Bochum in absehbarer Zeit einen Termin zum Strafantritt nennt.

 

Der frühere Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte sich nach Auffassung des Gerichts private Flüge und eine Festschrift für seinen Mentor zu Unrecht von seinem damaligen Arbeitgeber bezahlen lassen. Middelhoff wurde noch im Gerichtssaal wegen Fluchtgefahr verhaftet, kam aber gut fünf Monate später gegen eine Kaution von 895 000 Euro wieder frei.

Middelhoff selbst hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe immer bestritten. Seine Anwälte zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung. Sie bekräftigten ihre rechtlichen Bedenken gegen den Schuldspruch. Außerdem bemängelten sie, dass die verhängte Strafe nicht zuletzt im Vergleich zu den Schadensbeträgen bei anderen Wirtschaftsstrafverfahren „unverhältnismäßig streng“ sei.

Der Arcandor-Konzern schlitterte 2009 in die Pleite

Gleichzeitig signalisierten sie Zweifel, ob der Manager die Haftstrafe überhaupt antreten könne. Der 62-Jährige sei in der Untersuchungshaft schwer an einer Autoimmunkrankheit erkrankt und bedürfe einer engmaschigen ärztlichen Betreuung. „Ob Herr Dr. Middelhoff die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe antreten kann, muss daher in einem fairen Verfahren eingehend und sorgfältig geprüft werden“, verlangten sie.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Middelhoff zwischen 2005 und 2009 in 26 Fällen rein private Reisen über seinen Konzern abrechnete. Insgesamt habe er so für Charterflüge, Hotels und Limousinenservice knapp 310 000 Euro ausgegeben. Weitere 180 000 Euro soll die Festschrift gekostet haben. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung hängt mit diesen Ausgaben zusammen.

Der Arcandor-Konzern schlitterte 2009 in die Pleite. Middelhoff, einst einer der einflussreichsten Manager Deutschlands, hat seinerseits inzwischen Privatinsolvenz angemeldet. Es ist nun Sache der Staatsanwaltschaft Bochum, dem Manager einen Termin zum Strafantritt zu nennen. Im Normalfall geschehe dies innerhalb einiger Wochen, hieß es dort. Seine Verteidiger könnten allerdings auch noch gegen die BGH-Entscheidung Verfassungsbeschwerde einlegen.