In der Vergangenheit hatten Thüringer Gerichte immer wieder strenge Auflagen gekippt, die Behörden zuvor gegen Rechtsrock-Konzerte verhängt hatten. Das ist in diesem Jahr anders.

Weimar/Themar - Es ist eine empfindliche Niederlage für die Anmelder des Rechtsrock-Konzerts in Themar: Auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar hat das von den zuständigen Behörden verhängte Alkoholverbot für den Samstag der geplanten Veranstaltung für rechtmäßig erklärt. Der Senat des Gerichts habe „erhebliche Zweifel“, ob das Ziel der Veranstalter, bei der Veranstaltung den Konsum von Alkohol zu ermöglichen, überhaupt im Einklang mit einer grundgesetzlich geschützten Versammlung zu bringen sei, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag. Auch dass die Behörden verfügt haben, dass am Freitag des zweitägigen Konzerts nur Leichtbier ausgeschenkt werden darf, sei zulässig. Der OVG-Beschluss ist nach Angaben des Gerichts nicht anfechtbar. (Az.: 3 EO 467/19)

 

Am Wochenende soll in Themar ein weiteres Rechtsrock-Konzert stattfinden, nachdem es in der 2800-Einwohner-Stadt in Südthüringen in den vergangenen Jahren mehrere derartige Veranstaltungen gegeben hat. Darunter war auch das Rechtsrock-Konzert 2017, zu dem nach damaligen Polizeiangaben etwa 6000 Rechtsextreme aus ganz Deutschland und Europa gekommen waren. In den vergangenen Jahren waren Auflagen der Behörden für Rechtsrock-Konzerte in Thüringen regelmäßig von Gerichten kassiert worden, nachdem sich die Anmelder dagegen juristisch gewehrt hatten.

Zweite Schlappe in Folge

In seinem aktuellen Beschluss erklärte das OVG es auch für rechtmäßig, dass die Behörden einen Sicherheitsstreifen verfügt haben, um das Rechtsrock-Konzert und die Proteste voneinander zu trennen. Auch das Verwaltungsgericht Meiningen hatte so entschieden. Dadurch wird das Veranstaltungsgelände der Rechtsextremen kleiner. Dagegen kippten die OVG-Richter Auflagen, mit denen die Behörden die Zufahrt von Fahrzeugen zu dem Gelände beschränken wollten.

Einige Stunden vor der Entscheidung des OVG hatten die Veranstalter bereits eine andere juristische Schlappe erlitten. Wiederum vor dem Verwaltungsgericht Meinigen waren sie mit dem Versuch gescheitert, der Polizei strenge Kontrollen der Konzertbesucher per Eilantrag gerichtlich zu verbieten. Wenn es individuelle Anhaltspunkte dafür gebe, dass Polizisten Konzertbesucher intensiv durchsuchen müssten, dann sei das zulässig, argumentierte das Gericht. Diese Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.