Viele Politiker wollen mit einer Vermögensteuer gegen die starke Vermögenskonzentration ankämpfen. Dem steht aber das Bundesverfassungsgericht im Weg.

Stuttgart - Deutschland gehört nach den USA zu den Industrieländern mit der stärksten Vermögenskonzentration; nur in Österreich und den Niederlanden ist die Kluft zwischen Arm und Reich vergleichbar groß. Aber anders als in den Vereinigten Staaten, wo sich prominente linksliberale Ökonomen wie Joseph Stiglitz und Paul Krugman kritisch mit dem Thema auseinandersetzen, interessieren sich nur wenige Wirtschaftswissenschaftler in Deutschland für die Vermögensverteilung. In der Politik hingegen schwelt das Thema, seit das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer 1995 gestoppt hat. Immer wieder gibt es Anläufe, die Vermögenden stärker zur Kasse zu bitten – auch die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen diskutiert am Wochenende darüber.

 

In den Stichproben kommen Millionäre nicht vor

Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gehört zusammen mit seinem Arbeitgeber schon lange zur überschaubaren Zahl der Spezialisten, die sich intensiv mit Verteilungsfragen beschäftigen. „In Deutschland mangelte es in der Vergangenheit an hochwertigen Mikrodaten, um die Entwicklung der Vermögensungleichheit adäquat zu beschreiben“, versucht Grabka den nur mäßigen Forscherdrang in seiner Zunft zu erklären. So müssen sich die Wissenschaftler mit der Befragung privater Haushalte behelfen, die sie dann mit Informationen über den Geldadel aus Listen wie „Forbes 500“ und dem „World Wealth Report“ der Unternehmensberatung Capgemini ergänzen. Denn gerade über die besonders Reichen ist offiziell kaum etwas bekannt. Milliardäre und Millionäre mit dreistelligem Millionenvermögen kommen in den Stichproben der Forscher nach Angaben des DIW schließlich nicht vor.

Das Vermögen der Deutschen: 11 920 000 000 000 Euro

Nach einer Untersuchung der Bundesbank, in der auch bestenfalls ein paar „einfache“ Millionäre vorkommen, gehört den reichsten zehn Prozent der 40,77 Millionen Haushalte in Deutschland 60 Prozent des gesamten privaten Nettovermögens (Geld- und Sachvermögen abzüglich Verbindlichkeiten) von 11,92 Billionen Euro – in Ziffern: 11 920 000 000 000 Euro. Das DIW kommt zu ähnlichen Zahlen, hat sie aber durch seine Zusatzinformationen ergänzt. Ergebnis: Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen nicht lediglich 60 Prozent des Nettovermögens, sondern sogar 74 Prozent. Und das Top-1-Prozent kommt nach der DIW-Analyse alleine auf 32 bis 34 Prozent. Im noch elitäreren Zirkel der reichsten 0,1 Prozent der Haushalte, zu dem laut „Forbes“ Familien wie Albrecht (Aldi), Klatten/Quandt (BMW), Schaeffler, Schwarz (Lidl), Otto und Würth gehören, ballen sich 14 bis 16 Prozent des gesamten Nettovermögens.

In den USA, wo die Datenbasis nach Grabkas Worten besser ist, wird nach seiner Ansicht auch deshalb intensiver über das Thema diskutiert, weil die Vermögenskonzentration seit der Finanzkrise deutlich zugenommen hat. Und in Deutschland? „Im Zeitraum von 2002 bis 2012 hat sich nach unseren Berechnungen die Vermögensungleichheit nicht signifikant verändert“, sagt Grabka, schränkt aber ein, dass in den entsprechenden Mikrodaten die Superreichen fehlen.

Mehr als eine „symbolische Korrektur“ ist nicht drin

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vermögensteuer im Juni 1995 mit der Begründung gestoppt, dass die Bewertung des Vermögens ungleichmäßig und teilweise willkürlich sei; das galt insbesondere für die Bewertung des Grundvermögens. An der Skepsis in der Wissenschaft gegenüber der Vermögensteuer hat sich bis zum heutigen Tag kaum etwas geändert. Die Befürworter sind in der Minderheit, auch wenn sich die Mängel des alten Gesetzes womöglich beheben ließen; die erforderliche Bewertung zu Verkehrswerten gilt als aufwendig, aber machbar.

Wird in der politischen Diskussion vielfach die Vermögensteuer mit der Korrektur der Verteilung gleichgesetzt, so weisen zum Beispiel die Ökonomen Christoph Spengel und Frank Streif aus Mannheim in einem Aufsatz ganz nüchtern darauf hin: „Eine Vermögensteuer geht nicht mit einer gleichmäßigen Vermögensverteilung einher.“ Wolfgang Scherf, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Uni Gießen, spricht von einer „symbolischen Korrektur“. Die Vermögensteuer verschafft zunächst einmal „nur“ dem Staat Einnahmen, über deren Verwendung unabhängig von Verteilungszielen entschieden wird.

Firmenbesitz ist eine Sache für Reiche

Die „alte“ Vermögensteuer hatte zuletzt 1996 ein Aufkommen von neun Milliarden D-Mark gebracht. Befürworter einer Wiederbelebung der Steuer rechnen jetzt mit etwa elf Milliarden Euro, was ungefähr der Größenordnung von Grundsteuer und Tabaksteuer entsprechen würde. Das Problem: Ein Großteil des erwarteten Aufkommens würde auf dem Betriebsvermögen basieren, was womöglich Arbeitsplätze gefährden würde. Eine Trennung in ein Betriebsvermögen, das möglichst geschont werden sollte, und in ein Privatvermögen, das belastet werden kann, gilt als schwierig. Kritiker verweisen immer wieder auf die Diskussion über die Erbschaftsteuer, bei der es genau um dieses Thema ging. Das Betriebsvermögen ist in Deutschland einseitig verteilt; erst bei den reichsten zehn Prozent spielt Unternehmensbesitz überhaupt eine Rolle. Trotzdem entfallen nach den Berechnungen des DIW knapp zehn Prozent des gesamten privaten Nettovermögens in Deutschland auf Firmenbesitz.

Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Hürden für eine verfassungskonforme Vermögensteuer aufgebaut und sie lediglich als eine Art Ergänzung zur Einkommensteuer zugelassen. „Eine Umverteilung vorhandenen Vermögens ist nicht möglich“, hat Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln, im März 2016 in einer Publikation des Münchener Ifo-Instituts geschrieben. Die Steuer darf also die Vermögenssubstanz nicht antasten, weil das als Enteignung gelten würde, sondern muss aus den Erträgen bestritten werden können – eine zusätzliche Einkommensteuer also.

Eine Alternative: die Abgeltungssteuer abschaffen

In derselben Ifo-Publikation wendet sich Dieter Birk, der an der Uni Münster Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht lehrt, gegen die enge Interpretation des Bundesverfassungsgerichts, die damals als Halbteilungsgrundsatz bekannt wurde: Mehr als die Hälfte der Erträge darf der Staat nicht kassieren. Birk hofft auf eine Revision bei nächster Gelegenheit. Aus seiner Sicht spricht das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit für eine Vermögensteuer, trotzdem kommt er zu dem Schluss: „Ökonomische Vernunft und politische Klugheit sprechen gegen eine Reaktivierung der Vermögensteuer.“

Als Alternative führt zum Beispiel Wolfgang Scherf die Abschaffung der Abgeltungsteuer ein, womit Kapitalerträge dem gleichen Steuersatz unterliegen würden wie andere Einkunftsarten. Dem stimmt auch Grabka zu, der im Übrigen keine politischen Mehrheiten für eine Wiederbelebung der Vermögensteuer sieht.