Selbst bei milden Temperaturen kann das Fahrzeug schnell zur Backröhre werden. Was ist erlaubt, wenn sich Tiere bei Hitze im Wageninnern befinden?
Ein Hund im Auto. Allein. Der Besitzer ist nirgends zu sehen. Die Sonne knallt vom Himmel, das Tier leidet sichtlich unter der Hitze. Der erste Impuls wäre, einfach die Scheibe einzuschlagen. Ist dieser erste Impuls richtig oder wäre das eine Sachbeschädigung?
Hunde im heißen Auto – das geht gar nicht, meint Horst Theilinger, der Leiter des Tierheims Esslingen: „Das ist einfach Tierquälerei.“ Hunde- und Autobesitzer müssten bei einem solchen Verhalten mit Konsequenzen rechnen: Es drohten Bußgelder, Strafanzeigen, eine Wegnahme des Tieres. Auch eine andere böse Überraschung könne Fahrzeughaltern in diesen Fällen drohen. Bei einer Gefahr für den Hund könne es passieren, dass Tierfreunde die Autoscheibe einschlagen würden: „Das sollte natürlich immer in Abwägung mit der Polizei oder den Behörden geschehen.“
Peta fordert schnelles Handeln
Auch die Tierschutzorganisation Peta, die oft mit rigorosen Forderungen an die Öffentlichkeit geht, meint, ein schnelles Handeln sei natürlich gefragt, wenn Tiere an warmen Tagen in einem Auto, auf einem Balkon oder in einer Gartenlaube eingesperrt seien. Zunächst gelte es in einer solchen Notlage, den Halter zu ermitteln. Stehe das Auto mit dem leidenden Tier auf einem Supermarktplatz, könne der Fahrzeugbesitzer über Lautsprecher ausgerufen werden. Seien die Tierhalter aber nicht auffindbar, müsse umgehend die Polizei gerufen werden.
Todesgefahr äußert sich auch durch Hecheln oder eine dunkle Zunge
Eine Ausnahme macht Peta. Wenn sich ein Hund in Todesgefahr befinde, sollten Tierfreunde „in Betracht ziehen, die Scheibe am Auto einzuschlagen“. Anzeichen für eine lebensbedrohliche Situation bei Hunden seien ein Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen. Das Einschlagen der Scheibe in einer solchen Situation könne unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, warnen die Tierschützer: „Allerdings sind Peta keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind.“
Vorsicht: Verletzungsgefahr
Die muss es nach Angaben von Michael Schaal, Pressesprecher des auch für den Kreis Esslingen zuständigen Polizeipräsidiums Reutlingen, unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht geben. Wenn es einem Tier im Innern eines Wagens erkennbar nicht gut gehe, es sich in einem kritischen Zustand befinde, etwa bereits apathisch sei oder stark hechele, dann herrsche eine Notlage. Wenn es dann keine anderen Mittel gebe, das Fahrzeug zu öffnen, sei ein Einschlagen der Autoscheibe gerechtfertigt. Von Vorteil könne es dabei sein, sich Zeugen zu suchen, die im Bedarfsfall den kritischen Zustand des Tieres bestätigen könnten, oder Fotos von dem Hund zu machen. In städtischen Bereichen würden Rettungskräfte wie Polizei oder Feuerwehr in der Regel jedoch sehr schnell vor Ort sein.
Erste Hilfe für den Hund
Allerdings warnt der Pressesprecher vor Verletzungsgefahren: Beim Einschlagen einer Scheibe könne man sich etwa Schnittwunden zuziehen. Ratsam könne es daher sein, im eigenen Fahrzeug einen Nothammer parat zu haben, um die Autoscheibe ohne Risiko einschlagen zu können. Sei der nicht vorhanden, könne ein anderer Gegenstand verwendet werden, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.