Das Verwaltungsgericht hat die Genehmigung für das Tierkrematorium Korb für unwirksam erklärt. Inzwischen liegt die Begründung für dieses Urteil vor.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Auch rund einen Monat nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist unklar, wie es mit dem Tierkrematorium in Korb weitergehen wird. Die Einäscherungen von Tieren ruhen zwar seit dem Richterspruch, der den Betrieb des Krematoriums von Walter Rupff untersagt hatte. Aber: „Wir haben weiterhin geöffnet“, steht auf der Webseite der Firma Tieba. „Verstorbene Tiere können nach wie vor zu uns gebracht beziehungsweise von uns abgeholt werden. Alle Tiere werden in ein befreundetes Tierkrematorium überführt.“

 

An dem seit 2019 geplanten Tierkrematorium schieden sich von Anfang an die Geister. Anwohner, die Lärm- und Geruchsbelästigung sowie Schadstoffe in der Luft fürchten, haben sich zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen. Deren Ziel ist es, die Tierverbrennungsanstalt, in der Besitzer ihre verstorbenen Haustiere einäschern lassen können, zu verhindern.

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatten sie Erfolg: Dieses hatte am 11. Oktober sowohl die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts vom April 2020 als auch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom Juli 2021 aufgehoben. Inzwischen liegt die schriftliche Begründung vor. Der wohl wichtigste Punkt für das Gericht: Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Krematorium sei inhaltlich nicht konkret genug. So sei nicht garantiert, dass die Abgase, die beim Verbrennen der Kadaver entstehen, lange genug in der sogenannten Nachbrennkammer verweilen, um dort von Schadstoffen gereinigt zu werden. Es „fehlt es an einer Berechnung oder einem anderen geeigneten Nachweis dafür, dass die Anlage die Mindestverweilzeit auch bei der maximal genehmigten Verbrennungskapazität einhält“, so der Gericht.

Das Landratsamt Waiblingen prüft, ob es das Urteil anfechten kann

Der Tierbestatter Walter Rupff verweist darauf, dass die Widerspruchsfrist derzeit noch laufe. „Das Urteil richtete sich ja im Wesentlichen gegen das Landratsamt“, sagt Rupff. Während sein Anwalt prüft, was aus seiner Sicht von dem Urteil zu halten ist, wolle er nichts Weiteres zu dem Verfahren sagen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Landratsamt. Auch dieses nutzt die Frist bis Ende November, um zu entscheiden, ob es das Urteil anfechten wird. Eine Sprecherin betont, immerhin hätten die Projektgegner nicht in allen Punkten Recht bekommen: „Ansonsten hat das Gericht die weiteren Punkte der Kläger entweder zurückgewiesen oder als nicht erheblich für die Entscheidung eingestuft.“

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte bereits Ende 2020 einem Eilantrag der Projektgegner stattgegeben. Es hielt es nicht für sichergestellt, dass Anwohner gut vor Schadstoffen geschützt seien. Das Landratsamt ordnete damals an, dass Rupff eine Filteranlage und ein Rückkühlwerk in sein Krematorium einbauen lässt, legte bestimmte Grenzwerte für Schadstoffe fest und erteilte die Genehmigung. Dafür musste sich die Behörde deutliche Kritik anhören: Das Gericht rügte, mit seiner Genehmigung habe sich das Amt über sein voriges Gerichtsurteil hinweggesetzt, welches den Betrieb des Krematoriums untersagt hatte.